Reprotechnologien

Piktogramm: Petrischale mit Eizelle und Spermien

Eizell„spende“ und „Leihmutterschaft“ sind in Deutschland verboten, das regelt das Embryonenschutzgesetz (EschG). Um solche Reproduktionstechnologien dennoch zu nutzen, reisen Schätzungen zufolge jedes Jahr bis zu 3.000 deutsche Paare ins Ausland. Der starke Kinderwunsch dieser Paare, das vermeintliche Kindeswohl, die mit dem Reproduktionstourismus verbundenen Probleme, ein postuliertes „Recht“ auf ein eigenes Kind – diese Argumente werden von unterschiedlichen Gruppen verstärkt vorgebracht, um die Verabschiedung eines „modernen“, liberalen Fortpflanzungsmedizingesetzes voranzubringen.

Selten thematisiert werden die geringen Erfolgsaussichten reproduktiver Technologien und alternative Möglichkeiten der Familiengründung wie Pflegekinder oder Co-Parenting. Die Probleme und Rechte von „Spenderinnen“ und „Leihmüttern“ kommen in diesen Diskursen noch weniger vor.

Beiträge zu diesem Thema

  • Glossar

    Louise Aloupic
    Von
    15. Februar 2021

    Als kleine Sprachhilfe für die Lektüre dieses Schwerpunktes (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) erklären wir hier reproduktionsmedizinische (Fach-)Wörter und beschreiben einige der vorkommenden Bezeichnungen der geschlechtlichen und sexuellen Vielfalt.

  • Reproduktion jenseits normativer Vorstellungen

    Louise Aloupic
    Von
    15. Februar 2021

    Die gesellschaftliche Betrachtung von Kinderwünschen, Schwangerschaftserleben und Familiengründung ist nach wie vor heteronormativ und verhaftet in einem binären Verständnis von Geschlecht. In diesem Schwerpunkt geht es um Lebensrealitäten jenseits von „Junge oder Mädchen“ und „Vater, Mutter, Kind“ und um die Rolle der Reproduktionsmedizin dabei.

  • Anhörung im Gesundheitsausschuss

    Von
    GeN

    Das Ärzteblatt zitiert in einem Artikel zur Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages (AfG) die Stellungnahme des Gen-ethischen Netzwerks zur "Eizellspende".

  • Begründete "Ungleichbehandlung"

    Von

    Während die Samenspende legal ist, verbietet das Embryonenschutzgesetz (ESchG) die Abgabe von Eizellen in Deutschland. Immer wieder argumentieren Befürworter*innen der Legalisierung der sog. Eizellspende, das Verfahren müsse als Gegenstück zur  Samenspende betrachtet und somit ebenfalls erlaubt werden. Auch die Bundestagsfraktion der FDP stellt diesen Vergleich auf und spricht in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des ESchG von einer „Ungleichbehandlung […], die nicht mehr zu rechtfertigen ist.“

  • Duogynon: Bayer soll zahlen

    Von
    GeN

    In der Jungle World 2020/32 schreibt GeN-Mitarbeiterin Isabelle Bartram über einen neuen Bericht aus Großbritannien, der einen hormonellen Schwangerschaftstest für Fehlgeburten und Beeinträchtigungen verantwortlich macht.