Die Sammlung von Gendaten für die Forschung, in polizeilichen Datenbanken und für kommerzielle Zwecke hat in den letzten Jahren rasant zugenommen. Im Zuge der ebenfalls wachsenden Analysemöglichkeiten, gewinnt der Schutz der genetischen Privatsphäre immer größere Bedeutung.
Ein spannender Artikel im aktuellen Katapult-Magazin (26 /2022) zu Verbrechensaufkärung mittels DNA und den problematischen Geschäftmodellen von Gentestanbietern verweist auf einen GID-Artikel von GeN-Mitarbeiterin Isabelle Bartram zum Thema.
Genetische Daten und Proben enthalten hochsensible Informationen über biologische Verwandtschaft, Erkrankungsrisiken, Beeinträchtigungen und Abstammung von Betroffenen. Zudem sind sie lebenslang identifizierend und unveränderbar.
Mit einer Gesetzes-Flut versuchte Ex-Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), im Eiltempo die zentrale Digitalisierung des Gesundheitswesens zu erzwingen. Datenschützer*innen fordern überlegtes Vorgehen bei der elektronischen Patient*innenakte vom neuen Gesundheitsminister Karl Lauterbach.
Der Koalitionsvertrag wird an vielen Stellen sehr konkret, beispielsweise in Bezug auf Reproduktionstechnologien – das begrüßen wir. Allerdings fehlen an anderer Stelle, beispielsweise zur Gentechnikregulierung, klare Bekenntnisse.