Reprotechnologien

Piktogramm: Petrischale mit Eizelle und Spermien

Eizell„spende“ und „Leihmutterschaft“ sind in Deutschland verboten, das regelt das Embryonenschutzgesetz (EschG). Um solche Reproduktionstechnologien dennoch zu nutzen, reisen Schätzungen zufolge jedes Jahr bis zu 3.000 deutsche Paare ins Ausland. Der starke Kinderwunsch dieser Paare, das vermeintliche Kindeswohl, die mit dem Reproduktionstourismus verbundenen Probleme, ein postuliertes „Recht“ auf ein eigenes Kind – diese Argumente werden von unterschiedlichen Gruppen verstärkt vorgebracht, um die Verabschiedung eines „modernen“, liberalen Fortpflanzungsmedizingesetzes voranzubringen.

Selten thematisiert werden die geringen Erfolgsaussichten reproduktiver Technologien und alternative Möglichkeiten der Familiengründung wie Pflegekinder oder Co-Parenting. Die Probleme und Rechte von „Spenderinnen“ und „Leihmüttern“ kommen in diesen Diskursen noch weniger vor.

Beiträge zu diesem Thema

  • Eltern: drei, Garantien: keine

    Von
    6. Februar 2024

    „1. Baby mit 3 Eltern kommt zur Welt: Wie geht das?“ titelte das Onlineportal Euronews im Mai 2023. Das stimmt nicht ganz: Das erste Baby, das auf diese Weise gezeugt wurde, kam schon 2016 zur Welt. Dennoch handelt es sich beim Mitochondrientransfer um eine experimentelle Technologie mit ungeklärten Folgen.

  • Diskussionsveranstaltung zu Reproduktionstechnologien

    Abgebildet ist die Fassade des FAQ-Infoladens in einer Eizelle, die von einer Pipette penetriert wird.
    Mit

    Der Queerhimmel hat das GeN eingeladen, gemeinsam über Eizelltransfers, Leihschwangerschaft und die Folgen einer möglichen Legalisierung zu diskutieren. Neben medizinischen Risiken sprechen wir auch über politische und ökonomische Interessen hinter dem Legalisierungsvorstoß.

  • Baby oder Geld zurück

    Von
    GeN

    GeN-Mitarbeiter*in Jonte Lindemann sprach im BR24 am 21.11.2023 über unsere Kritik an Plänen zur Legalisierung der Eizell"spende" in Deutschland.

  • Komplexität zulassen

    Von
    9. November 2023

    Der Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland noch immer eine Straftat und wird bis heute über den im Jahr 1871 erlassenen und im Nationalsozialismus mehrmals verschärften §218 StGB geregelt. Abtreibung ist Teil von Gesundheitsversorgung und muss legalisiert werden – aber wie?

  • Stellungnahme zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs

    Von
    GeN

    Das Gen-ethische Netzwerk e.V. (GeN) begrüßt die Einrichtung der Expert*innenkommission zur Prüfung einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs. Die Streichung des Schwangerschaftsabbruchs aus dem Strafgesetzbuch ist längst überfällig, um den menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands nachzukommen und dringend notwendig, um eine adäquate Gesundheitsversorgung zu gewährleisten.