Beiträge zu diesem Thema

  • Mit Aarhus gegen Willkür

    Interview mit
    28. Januar 2009

    WissenschaftlerInnen der Universität Bremen haben im Auftrag des NABU in einem Rechtsgutachten untersucht, welche Optionen für Naturschutzbehörden, Verbände und andere Klägergruppen bestehen, in gentechnikrechtlichen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren Naturschutzbelangen Berücksichtigung zu verschaffen. Im Ergebnis sprechen sich die Autoren für ein erweitertes Verständnis von Klagerechten und gerichtlichem Kontrollumfang aus.

  • Verbesserte Beteiligung der Öffentlichkeit

    (Berlin, Januar 2009) Die Bundesregierung hat einen Entwurf für die Umsetzung der so genannten Änderungen von Almaty an der Aarhus-Konvention vorgelegt. Sie hält es grundsätzlich nicht für notwendig, dass deutsches Recht in irgendeiner Art und Weise geändert werden muss. Dem widerspricht das Gen-ethische Netzwerk in einer Stellungnahme.