Beiträge zu diesem Thema

  • Bluttest auf Down-Syndrom

    Unterzeichnende Organisationen
    Von
    GeN

    Das Gen-ethische Netzwerk und 25 weitere Organisationen fordern die Abgeordneten des Deutschen Bundestages in einer gemeinsamen Erklärung dazu auf, die Rahmenbedingungen für die Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomie 21 erneut zu beraten.

  • Verbot der "Eizellspende" aufrechterhalten!

    Von
    GeN

    Stellungnahme des Gen-ethischen Netzwerks zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Embryonenschutzgesetzes – Kinderwünsche erfüllen, Eizellspende legalisieren (Drucksache 19/17633).

  • Anhörung im Gesundheitsausschuss

    Von
    GeN

    Das Ärzteblatt zitiert in einem Artikel zur Anhörung im Ausschuss für Gesundheit des Deutschen Bundestages (AfG) die Stellungnahme des Gen-ethischen Netzwerks zur "Eizellspende".

  • Begründete "Ungleichbehandlung"

    Von

    Während die Samenspende legal ist, verbietet das Embryonenschutzgesetz (ESchG) die Abgabe von Eizellen in Deutschland. Immer wieder argumentieren Befürworter*innen der Legalisierung der sog. Eizellspende, das Verfahren müsse als Gegenstück zur  Samenspende betrachtet und somit ebenfalls erlaubt werden. Auch die Bundestagsfraktion der FDP stellt diesen Vergleich auf und spricht in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des ESchG von einer „Ungleichbehandlung […], die nicht mehr zu rechtfertigen ist.“

  • Bluttest: Es braucht politische Entscheidungen!

    Die G-BA Geschäftsstelle
    Von

    Vor einem Jahr, am 19. September 2019 hatte der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) beschlossen, dass der vorgeburtliche Bluttest auf Trisomien demnächst von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Bezahlt wird er bis heute nicht – die Auseinandersetzungen halten an.