Zwei Jahre nach EuGH-Grundsatzentscheidung
Das EuGH-Urteil zu neuer Gentechnik bietet Rechtssicherheit, Wahlfreiheit und sichert die gentechnikfreie Erzeugung. GeN und IG Saatgut fordern eine konsequente Umsetzung des Urteils.
(Berlin, 22.07.2020) Vor zwei Jahren, am 25. Juli 2018, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Grundsatzurteil (Rechtssache C-528/16) klargestellt, dass auch neue Verfahren der Gentechnik unter dem bestehenden EU-Gentechnikrecht zu regulieren sind. Die Politik muss sich für die Entwicklung valider Nachweisverfahren einsetzen und die Regulierung der neuen gentechnischen Verfahren sicherstellen.
Studie zur Machbarkeit nötiger Nachweisverfahren
Immer wieder wird behauptet, dass das EuGH-Urteil kaum oder gar nicht umsetzbar sei, da neue gentechnisch veränderte Organismen (GVOs) schwer oder gar nicht identifizierbar seien. Dabei steht längst fest, dass bekannte Veränderungen nachgewiesen werden können. In einem EU-Bericht vom 26. März 2019 heisst es entsprechend, neue gentechnisch veränderte Produkte seien nachweisbar, wenn „Vorkenntnisse über die veränderte Genomsequenz, ein validiertes Nachweisverfahren (...) und zertifizierte Referenzmaterialien vorhanden sind.“ Es werden jedoch auch Nachweisverfahren benötigt, um Produkte aufspüren zu können, zu denen keine Informationen vorliegen. Anstatt die Zeit seit dem Urteil von 2018 entsprechend zu nutzen, blieb das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) lange untätig. Erst Anfang 2020 wurde eine erste Studie dazu ausgeschrieben. Diese soll zeigen, inwieweit es machbar ist, genomeditierte Pflanzen und ihre Produkte rechtssicher zu identifizieren. Ergebnisse sollen bis Ende August 2022 vorliegen.
„Die einzige genomeditierte und für die EU aktuell marktrelevante Pflanze ist der herbizidresistente Raps „Falco“ des US-Unternehmens Cibus. Dieser wird in den USA seit 2015 dereguliert angebaut und könnte unbemerkt den Weg in europäische Versorgungsketten finden“, kommentiert Pia Voelker vom Gen-ethischen Netzwerk. „Um ein entsprechendes Nachweisverfahren zu entwickeln, wird nach aktuellem Stand der Wissenschaft der „Bauplan“ der entsprechenden Gentech-Pflanze benötigt. Freiwillig geben Unternehmen jedoch eher selten Einblick in die Errungenschaften ihrer Forschung. Daher muss die Politik die Unternehmenendlich zu Transparenz verpflichten. Die Hersteller der Gentechnik-Pflanzen müssen das benötigte Pflanzenmaterial zur Verfügung stellen.“1
Neue Gentechniken bieten keine Lösungen für die Herausforderungen der europäischen Landwirtschaft
Eva Gelinsky von der Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut) kommentiert: „Für die Herausforderungen, vor denen nicht nur die europäische Landwirtschaft steht, bieten die neuen gentechnischen Verfahren keine Lösungen“. Seit Jahren wird behauptet, mit Hilfe von neuen gentechnischen Verfahren wie zum Beispiel CRISPR/Cas liessen sich Pflanzen entwickeln, die mit Trockenheit zurechtkommen oder mit neuen Resistenzen gegen Krankheiten und Schädlinge ausgestattet sind. Doch wo sind die versprochenen „Superpflanzen“? „Ob beispielsweise trockentolerante CRISPR-Pflanzen jemals Marktreife erlangen und sich auch im Anbau bewähren werden, ist fraglich. „Denn die gewünschten Eigenschaften beruhen in vielen Fällen nicht auf einzelnen DNA-Abschnitten, sondern gehen aus einem komplexen Zusammenspiel vieler Gene, der Umwelt der Pflanzen und unterschiedlicher Steuerungsmechanismen hervor. Konventionelle Züchtungsverfahren sind bisher erfolgreicher, Pflanzen mit derart komplexen Eigenschaften zu erzeugen.“
Neue gentechnische Verfahren müssen weiter unter EU-Gentechnikrecht reguliert bleiben
Damit in Europa gentechnikfrei arbeitende Unternehmen und -initiativen, die seit Jahren erfolgreich konventionelle Züchtung betreiben, auch weiterhin rechtssicher arbeiten können, müssen sich die Bundesregierung und die EU-Kommission dafür einsetzen, dass die neuen gentechnischen Verfahren auch weiterhin unter dem EU-Gentechnikrecht reguliert bleiben.
Zum Urteil des EuGH vom 25. Juli 2018.
- 1Sollten Unternehmen eine Zulassung für den europäischen Markt beantragen, sind sie verpflichtet, Nachweismethoden für ihre Gentechnikprodukte mit zu liefern.
Pia Voelker ist war bis August 2022 Redakteurin des GID und Mitarbeiterin im GeN.
Pressekontakte:
- Pia Voelker, Gen-ethisches Netzwerk (GeN), Handy: 0176 - 55239012, pia.voelker@gen-ethisches-netzwerk.de, www.gen-ethisches-netzwerk.de
- Eva Gelinsky, Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit (IG Saatgut), Handy: 0041 775066855, gentechnikfreie-saat@gmx.de, www.gentechnikfreie-saat.org