Ethik der Elternschaft

Soziale Beziehungen werden bei der Analyse von Konflikten in der Fortpflanzungsmedizin vernachlässigt

Eltern und ihre Bedürfnisse spielen bei der ethischen und rechtlichen Analyse von Konflikten in der Fortpflanzungsmedizin oft nur eine unbedeutende Rolle. Elterninteressen werden in der Regel allenfalls als Konsumenteninteressen wahrgenommen. Ursache ist eine Tendenz zeitgenössischer Ethik, Individuen – und nicht soziale Beziehungen – in den Mittelpunkt der Betrachtung zu stellen.

Im Jahr 1990 verabschiedete der Deutsche Bundestag zur Regelung der In-vitro-Fertilisation das Gesetz zum Schutz von Embryonen. Dieses Gesetz bestimmt auch heute noch die gesellschaftlichen und politischen Auseinandersetzungen über den Umgang mit frühen Formen menschlichen Lebens, wenngleich es dabei inzwischen um Anwendungen geht, die nur noch sehr indirekt als Auswirkung der Technik der In-vitro-Fertilisation angesehen werden können, wie zum Beispiel die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen, das Forschungsklonen und das reproduktive Klonen. Bestimmend für die Debatte über die Anwendbarkeit des Embryonenschutzgesetzes auf neue Techniken ist unter anderem die Definition des Embryos in §8, Abs.1. Dort heißt es: „Als Embryo im Sinne dieses Gesetzes gilt bereits die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an, ferner jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle, die sich bei Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen zu teilen und zu einem Individuum zu entwickeln vermag.“ (Der Deutsche Bundestag 1990, §8, Abs.1) Diese Definition wird getragen von der Auffassung, eine kontextunabhängige, „intrinsische“ Definition des Embryos sei möglich. Doch allein die Auseinandersetzungen um den Totipotenz-Begriff, welche die Debatte um die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik kennzeichneten, haben gezeigt, dass der Begriff der „Entwicklungsfähigkeit“, den das Gesetz verwendet, schillernd ist und für eine sinnvolle Verwendung auf praktische Kontexte bezogen werden muss.(1) Auch mit der Formulierung „Vorliegen der dafür erforderlichen weiteren Voraussetzungen“ hat der Gesetzgeber eine vage, wenn nicht gar irreführende Umschreibung hochkomplexer Sachverhalte gewählt, deren Interpretation in hohem Maße abhängig von Handlungskontexten ist. Denn obwohl das substantivierte Verb „vorliegen“ unterstellt, bei den Voraussetzungen handele es sich um rein materiale Gegebenheiten wie Nährlösung oder Umgebungstemperatur, spielen doch tatsächlich komplexe biologische und soziale Prozesse eine wesentliche Rolle, die nicht „vorliegen“, sondern sich allenfalls ereignen können, und Entscheidungen beteiligter Personen – vor allem von Eltern und Fortpflanzungsmedizinern – voraussetzen, wie zum Beispiel die Implantation in eine Gebärmutter. Ohne sie lässt sich die Entwicklungsfähigkeit der befruchteten Eizelle oder einer voraussichtlich totipotenten Zelle nicht beurteilen. Spätestens, wenn die befruchtete Eizelle zu ihrer weiteren Entwicklung in die Gebärmutter einer Frau übertragen werden soll, kommen solche sozialen Faktoren ins Spiel. Für das Verständnis der Definition des Embryonenschutzgesetzes müsste zudem nicht nur erläutert werden, was unter einem „Individuum“ verstanden werden soll – eine Frage, die keinesfalls trivial ist und spätestens seit dem Warnock-Report ausführlich in der ethischen Literatur diskutiert wird –, sondern auch, welche der Umgebungsbedingungen denn als relevant für die weitere Entwicklung der befruchteten Eizelle angesehen und somit definitionsgemäß berücksichtigt werden sollten.(2, 3)

Vermeintlich kontextunabhängige Definition

Motiv für die vermeintlich kontextunabhängige Definition des Embryos im Embryonenschutzgesetz war es, möglichst eine von den wechselnden Umgebungsbedingungen der befruchteten Eizelle unabhängige Beschreibung des schützenswerten frühen menschlichen Lebens zu finden.(4) Dies muss man als eine Reaktion auf die Verbreitung der In-vitro-Fertilisation Ende der 1980er Jahre verstehen, welche nicht nur die Vorstellung von einer „natürlichen“ Entwicklung des Menschen konterkarierte, sondern auch die künstliche Gebärmutter wieder als wahrscheinlicher erscheinen ließ. Der Wunsch, das Wesen des Menschlichen an seinem Ursprung in einer von diesen technologischen Entwicklungen unabhängigen Weise zu definieren, war verständlicherweise groß. Heute zeigt sich, daß dieser Zweig der ethisch-rechtlichen Debatte in zweierlei Hinsicht problematische Folgen hat. Erstens kann jede vermeintlich von wechselnden Umgebungsbedingungen unabhängige Definition zu Anwendungsproblemen führen, wenn sich neues Wissen über die Entwicklungsfähigkeit von Keim- und Körperzellen ergibt. Neue Verfahren zur Reprogrammierung von Eizellen und die Aussicht auf ein ebensolches Verfahren für Körperzellen lassen es zum Beispiel inzwischen als zumindest fragwürdig erscheinen, in einer vermuteten, aber unter konkreten praktischen Bedingungen nicht überprüfbaren Entwicklungsfähigkeit das allein entscheidende Kriterium für den Beginn menschlichen Lebens zu sehen. Den praktischen Beweis beim Menschen wird angesichts der denkbaren Entwicklungsstörungen niemand ernsthaft in Angriff nehmen. Der Begriff der „Befruchtung“, der bislang semantisch dem Kontext menschlicher Fortpflanzung zuzurechnen war, würde seiner Bedeutung entkleidet. Und zweitens kann eine Definition, die bewusst von sämtlichen leiblichen und sozialen Bedingungen der menschlichen Fortpflanzung abstrahiert, nicht mehr verständlich machen, warum wir uns überhaupt um den Umgang mit befruchteten menschlichen Eizellen so viele Sorgen machen. Indem man die entwicklungsfähige befruchtete Eizelle einer intrinsischen Definition wegen sämtlicher sozialer Kontexte entkleidet, macht man sie auch für das moralische Empfinden „unkenntlich“. Warum soll ich mich um etwas sorgen, dessen Wesen sich gerade dadurch definiert, dass von all seinen sozialen Bezügen – außer gegebenenfalls von dem einen, „Träger“ von Menschenwürde zu sein, – abstrahiert? Um es einmal pointiert auszudrücken: Eine solche Welt ist von lauter Menschenwürdeträgern in den Kühlschränken der Fortpflanzungsmedizin bevölkert, Wesen, die keine Eltern haben und weder Kinder sind noch Geschwister haben, noch anderweitig sozial verankert sind. So wichtig die staatsbürgerliche Perspektive auf den Menschen für die Ordnung unseres Gemeinwesens ist – dies ist wohl dennoch eine von vielen Menschen in unserer Gesellschaft als unsinnig empfundene Konsequenz eines kontextunabhängigen Embryonenschutzes.

Medizin und die Ethik des Fremden

Die Hauptströmungen der philosophischen Ethik leisteten bisher der kontextunabhängigen Betrachtung des Menschen Vorschub. Diese Präferenz hat historische Gründe, denn das philosophische Inventar der in den vergangenen Jahrhunderten entwickelten ethischen Theorien entstammt zu überwiegenden Teilen den Auseinandersetzungen um die menschliche Freiheit und die moralischen Grundlagen bürgerlicher Gesellschaften. Diese Ethik versucht das Zusammenleben großer Gruppen von gleichen, aber einander fremden oder nicht besonders miteinander verbundenen Menschen möglichst konfliktfrei zu regeln, ohne den Einzelnen in seiner Freiheit zu weit einzuschränken. Sowohl die Kantische Ethik wie auch der Utilitarismus von Bentham und Mill, der Liberalismus Rawlsscher Prägung oder die Diskurstheorie lassen sich hier einordnen. Die klassischen Themen dieser Ethik sind die Rechtfertigung bürgerlicher Freiheiten und Rechte wie Religionsfreiheit, Wahlrecht, Recht auf die Verfolgung privater Interessen, Recht auf soziale Versorgung etc. Man kann sie als Ethik des Fremden bezeichnen, da sie die Bedingungen der Freiheit des Menschen in einem Gemeinwesen erforscht, das selbst dann noch funktionieren sollte, wenn man sein Gegenüber nicht kennt, ihm nie begegnen und nichts über seine konkreten Nöte und Bedürfnisse erfahren wird und dennoch dessen moralische Belange berücksichtigt werden sollten. Die moderne Medizin wird aber von einer Klasse ethischer Konflikte ganz anderen Kalibers begleitet. In der Fortpflanzungsmedizin, der Neonatologie, der Transplan- tationsmedizin oder aber auch der Intensivmedizin geht es um Menschen, die in einer ganz besonderen, nahen, oft sogar leiblichen Beziehung zu anderen Menschen stehen und deren ethische Konflikte gerade aus dieser besonderen Nähe der Beteiligten zueinander erwachsen.(5) Schon die Arzt-Patient-Beziehung entspricht nicht der klassischen Beziehung von einander fremden, gleichen und freien Bürgern in bürgerlichen Demokratien, da sie zum einen ein besonderes Vertrauen, zum anderen aber auch eine Abhängigkeit zwischen Arzt und Patient voraussetzt. Viele ethische Konflikte in der Medizin betreffen überdies Menschen in besonders engen Beziehungen wie Eltern und Kinder oder Ehepartner. In der Neonatologie stellt sich zum Beispiel die Frage, welche Entscheidungen über den Abbruch kurativer Maßnahmen Eltern überlassen werden können oder sollen, bei der Lebendspende, welche psychologische Abhängigkeit von Spender und Empfänger als problematisch anzusehen ist, in der Intensivmedizin, welche Rolle die Angehörigen bei ärztlichen Entscheidungen übernehmen sollen. Die Fortpflanzungsmedizin kann gar prototypisch für diese Kategorie ethischer Konflikte stehen, weil es immer um Eltern und ihre Kinder geht. Stets sind Menschen betroffen, die in der denkbar engsten und persönlichsten Beziehung zu einem ganz bestimmten, für sie höchst bedeutungsvollen Gegenüber stehen. Probleme, die sich hier stellen, betreffen ein enges, von persönlicher Verantwortung und Liebe geprägtes, auf Lebenszeit angelegtes gemeinsames Verhältnis. Diese Charakterisierung von Elternschaft zeigt, warum die Anwendung einer Ethik des Fremden Probleme bei der Lösung von Konflikten erzeugen muß. Denn diese fordert von allen Beteiligten – und damit auch von Eltern – lediglich jenes ethische Minimum, das auch von einander Fremden verlangt werden kann. Dies sind in der Regel die Prinzipien des Respekts vor Personen und der Nicht-Einmischung. Dem liegt die Vorstellung von gleichen, unabhängigen und selbstbestimmten moralischen Akteuren zugrunde. Elternschaft ist aber in wesentlichen Aspekten das Gegenteil dieser Konzeption: Sie unterscheidet sich davon durch die Dauer, das Ausmaß und die Intensität der Beziehung sowie die fundamentale Abhängigkeit des Kindes von den Eltern. Das ethische Minimum in der Elternschaft ist deshalb nicht Respekt vor Personen und Nicht-Einmischung, sondern die Bereitschaft zu liebevoller Zuwendung und lebenslanger Verantwortung. Diese Betrachtungsweise wird auch der Lebenswirklichkeit von vielen Frauen eher gerecht, die in unserer Gesellschaft nach wie vor mehr Verantwortung als Männer für Familienarbeit und menschliche Nahbeziehungen übernehmen. Man hat dennoch versucht, die ethischen Konflikte der Fortpflanzungsmedizin mit dem Inventar der Ethik des Fremden zu lösen. Dies läuft auf eine Analyse und Abwägung der Rechte oder Interessen der beteiligten Personen als je für sich stehende Individuen hinaus.(6) So wird zum Beispiel im Schwangerschaftskonflikt das Recht der Frau auf körperliche Integrität und Selbstbestimmung gegen das Recht des Fötus auf Leben abgewogen. Beide Parteien stehen einander bei dieser Analyse unbeteiligt gegenüber, ins Gewicht fallen immer nur die jeweiligen Einzelinteressen. Das Ergebnis der Analyse hängt dann davon ab, ob die Rechte oder Interessen des Fötus wie die anderer, geborener Menschen gewichtet werden. Ist dies der Fall, führt dies dazu, dass die Eigeninteressen oder -rechte der Frau zurückzustehen haben gegen das in der Regel als höher gewertete Recht oder Interesse des Fötus auf Leben.

An der Lebenswirklichkeit vorbei

Dass eine solche Analyse ganz an der Lebenswirklichkeit von Frauen vorbei geht, ist offensichtlich, erlaubt sie es den Frauen doch nur, ihre Bedürfnisse als individuelle, auf sie selbst bezogene Interessen zu artikulieren. Die schwangere Frau erhält in diesem ethischen Diskurs weder das Recht, noch überhaupt die Möglichkeit, für den Fötus beziehungsweise für ihre beiderseitige Beziehung zu sprechen, während sie dies in der Lebenswirklichkeit Tag für Tag tut. Denn das Ethos der Elternschaft fordert gerade von ihr, für zwei zu denken und zu handeln. Das ist im höchsten Maße widersprüchlich. Wenn sich eine Frau als Mutter versteht, dann impliziert das ihre umfassende Sorge und Verantwortung für jenes andere Lebewesen, das ihr Kind sein soll. Von Anfang an wird sie also ihre Überlegungen im Lichte dieser gewichtigen Beziehung treffen. Sie wird sich fragen, welches Leben das Kind erwarten wird und ob sie und ihr Partner der Verantwortung gerecht werden können. Die Ethik des Fremden hingegen erwartet als ethisches Minimum von ihr nichts anderes als Respekt und Nicht-Einmischung nach dem Motto: „Ich lasse Dich Dein Leben leben, und Du läßt mich mein Leben leben“, ihrem Kind gebührt nur das, was jedem anderen fremden Menschen zukommt. Eine solche Haltung ist jedoch absurd im Hinblick auf alles das, was Elternschaft bedeutet, denn eine Entscheidung für das Kind impliziert nicht nur eine nahezu lebenslange Verantwortung für das Kind, sondern auch für die Bedingungen, unter denen es aufwächst.(7) Das ethische Minimum der Nicht-Einmischung der Ethik des Fremden kommt in der Eltern-Kind-Beziehung einem schweren Beziehungsversagen gleich. Eine empirische Bestätigung findet diese These in der großen Zurückhaltung ungewollt schwangerer Frauen, ihr Kind für eine Adoption freizugeben.(8-10) In der Logik der Ethik des Fremden ist die Freigabe zur Adoption völlig im Einklang mit der Forderung nach Respekt vor Personen und Nicht-Einmischung. Die Adoption wird deshalb oft von Vertretern eines frühen Lebensschutzes als moralisch angemessener Ausweg aus dem Schwangerschaftskonflikt empfohlen. Aus der moralischen Perspektive von Elternschaft kommt die Freigabe zur Adoption einem Versagen vor der elterlichen Verantwortung gleich. Diese Verantwortung kann nicht für neun Monate übernommen und dann umstandslos an andere wieder abgegeben werden.

Das Ethos der Elternschaft

Dies Beispiel zeigt uns, daß die Fortpflanzungsmedizin andere, beziehungsorientierte ethische Konzepte benötigt, um die ihr inhärenten Probleme überhaupt angemessen zur Sprache zu bringen. Bislang wurden Eltern-interessen kaum als solche wahrgenommen. Die Eltern wurden im ethischen Diskurs nur als Individuen berücksichtigt, die wie alle anderen Beteiligten lediglich für sich sprechen dürfen. Ihre besonderen Elterninteressen werden – wenn überhaupt – dann zumeist als Konsumenteninteressen gewertet. Dies trifft vor allen Dingen auf jene Menschen zu, die mit Hilfe der Möglichkeiten der künstlichen Befruchtung Eltern werden wollen. Wenn von „Designer Babys“ oder „Fortpflanzungstourismus“ gesprochen wird, wie dies nicht nur in der Presse häufig geschieht, werden elterliche Entscheidungen in den Bereich alltäglichen Konsumverhaltens gerückt. Setzen sich Fortpflanzungsmediziner für ihre Patienten ein, wird das infolgedessen nicht selten als besonders geschickte Verkaufstrategie gewertet. Wer zum Beispiel die Probleme der Kryokonservierung aufzeigt oder eine bessere Kontrolle der Überlebensfähigkeit von befruchteten Eizellen fordert (11), wird rasch verdächtigt, um des eigenen Verdienstes willen Konsumentenwünsche anheizen zu wollen. Zu diesem Missverständnis von Elterninteressen als Konsumenteninteressen trägt auch bei, daß über die Erstattungsfähigkeit vieler Leistungen der Fortpflanzungsmedizin im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung mal so, mal so entschieden wird. Nehmen wir die besondere Beziehung zwischen (potentiellen) Eltern und ihren (potentiellen) Kindern nicht wahr, entgeht uns ein für die Ethik wesentlicher Aspekt. Diese spezifische Dimension der ethischen Konflikte in der Fortpflanzungsmedizin läßt sich nur vor dem Hintergrund des Ethos der Elternschaft angemessen beschreiben und verstehen. Eine Definition des Embryo, die bezweckt, von den Kontextbedingungen, und insbesondere von der sozialen Beziehung des Embryo zu seinen Eltern abzusehen, hat schon wesentliche Vorentscheidungen über die anzuwendende Theorie und damit auch über die berücksichtigungsfähigen Argumente gefällt. Das ist der wichtigste Grund, weshalb Definitionen wie diejenige des Embryonenschutzgesetzes mit Sorge betrachtet werden müssen.

Lebenslange Beziehung

Einige Ethiker haben Bedenken geäußert, den moralischen Umgang mit dem Embryo abhängig von seinen Beziehungen zu anderen Menschen zu machen.(12, 13) Tatsächlich kann es nicht darum gehen, Entscheidungen über das, was zulässig ist oder nicht, von der Willkür einzelner Personen abhängig zu machen. Das käme in der Tat einem moralischen Versagen auf ganzer Linie gleich. Aber diese berechtigte Vorsicht sollte uns nicht dazu verleiten, die Beziehung als solche und das Ideal der Elternschaft, dem wohl die allermeisten Paare, die sich Kinder wünschen, zu genügen versuchen, als irrelevant für die moralischen Konflikte in und vor der Schwangerschaft anzusehen. Die wichtigsten Prinzipien einer solchen Ethik der Elternschaft sollen im Folgenden skizziert werden: Kennzeichnend für das moralische Ideal der Elternschaft ist die lebenslange, von Verantwortung getragene Beziehung zu einem Kind. Die Beziehung wird in vielen Kulturen als unauflöslich angesehen und unterscheidet sich dadurch von den meisten anderen sozialen Beziehungen. Man bleibt immer Mutter oder Vater eines Kindes, selbst wenn man von ihm getrennt wird oder es gar im Stich läßt. Man kann die Beziehung also nicht aus eigenem Entschluss wie zum Beispiel eine Freundschaft aufkündigen, es bleibt ein Rest an Verantwortung, selbst wenn das Kind von anderen Menschen umsorgt wird.(14) Zudem ist die Beziehung von Liebe und Zuneigung geprägt, sie ist Fürsorge für einen anderen, jedoch weder aus Professionalität noch Mitleid, sondern um des anderen willen. Schließlich ist Elternschaft keine reziproke Beziehung, denn Verantwortung und Fürsorge werden dem Kind anfänglich geschenkt, ohne eine Gegengabe zu erwarten, damit einher geht eine fundamentale Abhängigkeit des Kindes von den Eltern. Elternschaft ist somit einerseits ein von der Natur gestiftetes Verhältnis, andererseits aber durch Verhaltensweisen wie Verantwortungsübernahme und Liebe gekennzeichnet, welche einem be- wussten Akt entspringen. Dieser zweite Aspekt ist aus moralischer Sicht bisher wenig thematisiert worden, weil man Elternschaft entweder als angeborenen Reflex oder als Übernahme einer sozialen Pflicht interpretiert hat. Damit trivialisierte man den Prozess des Elternwerdens, so als sei er ein Resultat von Instinktverhalten oder sozialem Gehorsam. Tatsächlich muss die soziale wie die moralische Dimension der Elternschaft jedoch in einem bewussten Akt anerkannt werden. Verantwortung und Liebe für ein Kind werden übernommen, sie ereignen sich nicht, sondern basieren auf einem freien Entschluss, der zwar durch Instinkte – wie zum Beispiel die menschliche Reaktion auf das „Kindchenschema“ – gebahnt wird, sich darin aber keinesfalls erschöpft.

Weder Routineangelegenheit noch Automatismus

Bedenkt man das Gewicht der Verantwortung für das Leben eines anderen Menschen, so handelt es sich bei dieser Entscheidung keinesfalls um eine Routineangelegenheit oder einen Automatismus. Die Eltern übernehmen Verantwortung für einen Menschen und einen außerordentlich langen Zeitraum. Sie tragen zudem Verantwortung für die Familie, die sie gründen und die aus mehreren Personen und gegebenenfalls auch mehreren Kindern besteht. Damit übernehmen sie auch Verantwortung für sich selbst; Sorge für andere und Selbstsorge sollen dem gleichen Ziel dienen: dem Erhalt der Familie. Dies impliziert einen Spielraum für jene Entscheidungen, die (potentielle) Eltern vorausschauend für sich und andere treffen müssen.(15,16) Entscheidungen gegen die Implantation einer befruchteten Eizelle oder gegen die Fortsetzung einer Schwangerschaft treffen Eltern unter Umständen aus Verantwortung für die Familie.(17) Aufgabe einer Fortpflanzungsmedizin, die sich an der Ethik der Elternschaft orientiert, ist es, die (potentiellen) Eltern in diesen Situationen angemessen zu unterstützen. Die Erörterung moralischer Konflikte der Fortpflanzungsmedizin muß die soziale Lebenswelt zum Ausgangspunkt nehmen; Kriterien angemessenen moralischen Verhaltens müssen dem besonderen leiblichen und sozialen Kontext von Elternschaft gerecht werden.(18) Die Ethik des Fremden ist dazu nicht in der Lage, sie dient vielmehr dem Ziel, einem als natürlich angenommenen Egoismus von Individuen angemessene Beschränkungen entgegen zu setzen.(19) Während dies für ein Zusammenleben von einander gleichberechtigten, aber fremden Bürgern in einem Gemeinwesen angemessen sein kann, verfehlt eine solche Konzeption des moralischen Minimums in menschlichen Nahbeziehungen ihr Ziel. Aus diesem Grund darf es uns nicht gleichgültig sein, auf welche Definition des menschlichen Embryos sich ethische Theorien stützen. Nur solche Theorien, welche die besondere leibliche und soziale Dimension der Entstehung eines Menschen berücksichtigen, sind in der Lage, die moralischen Konflikte von Elternschaft angemessen aufzugreifen. Es dürfte deutlich geworden sein, daß sich die Fragen nach dem angemessenen Umgang mit der befruchteten menschlichen Eizelle oder mit dem Embryo in der Schwangerschaft anders stellen, wenn sie aus der Perspektive von Eltern und ihrer lebenslangen Verantwortung betrachtet werden. Jedenfalls stellt sich der ethische Konflikt nicht mehr als ein Abwägen von Interessen oder Lebensrechten einzelner Individuen dar, wie uns die ethische Debatte bisher weismachen wollte, sondern als eine Frage nach dem notwendigen und rechtfertigbaren Entscheidungsspielraum bei der Ausübung elterlicher Verantwortung.

  1. Beier, H.M.: Aktuelle Aspekte zur Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen in Deutschland. Reproduktionsmedizin 2003; 19: 282–9.
  2. Warnock, M.: Do Human Cells Have Rights? Bioethics Q 1987; 1: 1–14.
  3. Ford, N.M.: When did I begin. Conception of the human individual in history, philosophy and science. Cambridge, Cambridge University Press, 1988.
  4. Keller, R., Günther, H.L., Kaiser, P.: Embryonenschutzgesetz. Kommentar zum Embryonenschutzgesetz. Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 1992.
  5. Wiesemann, C.: Von der Verantwortung, ein Kind zu bekommen. Eine Ethik der Elternschaft. C. H. Beck Verlag, München, 2006.
  6. Damschen, G., Schönecker, D.: In dubio pro embryone. Neue Argumente zum moralischen Status menschlicher Embryonen. In: Damschen, G., Schönecker, D. (Hrsg.): Der moralische Status menschlicher Embryonen. Pro und contra Spezies-, Kontinuums-, Identitäts- und Potentialitätsargument. Walter de Gruyter, Berlin, 2002; 187–268.
  7. Brandt Bolton M.: Responsible Women and Abortion Decisions. In: O’Neill, O., Ruddick, W. (Hrsg.): Having Children. Philosophical and Legal Reflections on Parenthood. Oxford University Press, New York, 1979; 40–51.
  8. Wittland-Mittag A. Adoption und Adoptionsvermittlung – Selbstverständnis von Adoptionsvermittlern und -vermittlerinnen. Westarp Wissenschaften, Essen, 1992.
  9. Wils, J.P.: Adoption statt Abtreibung. Eine ethische Perspektive? Fundamentalethische Thesen. In: Bechinger, W., Wacker, B. (Hrsg.): Adoption und Schwangerschaftskonflikt: wider die einfachen Lösungen. Schulz-Kichner, Idstein, 1994; 27–31.
  10. Westermann, A.: Schwangerschaftskonflikte und Adoptionsvermittlung. Zur Tätigkeit der Adoptions- und Pflegekindervermittlungsstelle des Caritasverbandes für die Diözese Hildesheim. In: Bechinger, W., Wacker, B. (Hrsg.): Adoption und Schwangerschaftskonflikt: wider die einfachen Lösungen. Schulz-Kirchner, Idstein, 1994; 82–90.
  11. Michelmann, H.W.: Der programmierte Misserfolg. Die Dilemmasituation der deutschen Reproduktionsmedizin. Reproduktionsmedizin 2000; 16: 181.
  12. Schöne-Seifert, B.: Abtreibung ja – Forschung nein? Hat der Embryo in-utero einen anderen moralischen Status als in-vitro? In: Bockenheimer-Lucius, G. (Hrsg.): Forschung an embryonalen Stammzellen. Ethische und rechtliche Aspekte. Deutscher Ärzte-Verlag, Köln, 2002; 95–105.
  13. Maio, G.: Zur Begründung der Schutzwürdigkeit des Embryos e contrario. In: Maio, G., Just, H. (Hrsg.): Die Forschung an embryonalen Stammzellen in ethischer und rechtlicher Perspektive. Nomos Verlag, Baden-Baden, 2003; 168–77.
  14. Die Idee der unkündbaren leiblichen Elternschaft liegt auch der wachsenden Gegnerschaft gegen die anonyme Keimzellspende zugrunde. Dem Kind soll zumindest das Wissen um seine genetischen Eltern erhalten bleiben. Die Möglichkeiten der genetischen Diagnostik vergrößern die Bedeutung dieser Regel.
  15. Geisthövel, F., Beier, H.: Eine am aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand und an europäischen Standards orientierte Auslegung des Embryonenschutzgesetzes. Briefwechsel zwischen dem DVR und dem Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. 2005; 2: 203–9.
  16. Frommel, M.: Deutscher Mittelweg in der Anwendung des Embryonenschutzgesetzes (ESchG) mit einer an dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand orientierten Auslegung der für die Reproduktionsmedizin zentralen Vorschrift des § 1, Abs. 1, Nr. 5 ESchG unter Berücksichtigung der Entstehungsgeschichte des ESchG. Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie 2007; 4: 27–33.
  17. Zur Ethik der Familie siehe auch Schoeman, F.: Rights of children, rights of parents, and the moral basis of the family. Ethics 1980; 91: 6–19; Blustein, J.: Parents and children: the ethics of the family. Oxford University Press, New York, 1982; Smith, P.: Family responsibility and the nature of obligation. In: Meyers, D.T., Kipnis, K., Murphy, C.F. (Hrsg.): Kindred matters. Rethinking the philosophy of the family. Cornell University Press, Ithaca, London, 1993; 41–58. Unter den in der angelsächsischen Welt üblichen Bezeichnungen der „ethics of reproductive choice“ beziehungsweise „reproductive autonomy“ werden diese Aspekte übrigens nur unzureichend abgebildet.
  18. Krones, T., Richter, G.: Kontextsensitive Ethik am Rubikon. In: Düwell, M., Steigleder, K. (Hrsg.): Bioethik. Eine Einführung. Suhrkamp Verlag, Frankfurt/M., 2003; 238–45.
  19. Nach Anton Leist muß sich Ethik grundsätzlich stärker an den sozialen Beziehungen zwischen Menschen ausrichten, weil Moral „eine Qualität der menschlichen sozialen Beziehungen“ und kein „Selbstbegrenzungsprogramm für Egoisten“ sei (Leist, A.: Ethik der Beziehungen. Versuche über eine postkantianische Moralphilosophie. Deutsche Zeitschrift für Philosophie, Sonderband 10, 2005).
GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
186
vom Februar 2008
Seite 17 - 21

Prof. Dr. Claudia Wiesemann ist Direktorin der Abteilung Ethik und Geschichte der Medizin an der Universität Göttingen und Präsidentin der Akademie für Ethik in der Medizin.

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