Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in seinem Urteil vom 25. Juli zu der Regulierung neuer Gentechnik-Verfahren geäußert. Die RichterInnen vertreten die Ansicht, dass das derzeit gültige EU-Recht auch auf neue Gentechnik-Verfahren anwendbar ist - eine gute Nachricht für die Gentechnik-kritische Bewegung.