Wessen Schätze?

Globale Konflikte um genetische Ressourcen

Mithilfe von Biotechnologien wird das genetische Material von Pflanzen und anderen Organismen zunehmend nutzbar gemacht. Vieles davon stammt aus dem Globalen Süden, doch die Gewinne sichern sich meist Konzerne aus dem Globalen Norden. Internationale Abkommen zielen auf eine gerechtere Verteilung ab. Was sind die aktuellen Herausforderungen? 

Anordnung von verschiedenen Pflanzenblättern und -zweigen auf weißen Karten vor blauem Hintergrund in einem Rastermuster

Fiktive Darstellung einer genetischen Datenbank mit katalogisierten Pflanzenproben.

Genetische Ressourcen sind für Landwirtschaft, Pharmazie und Biotechnologie von großer Bedeutung, ob als Saatgut, Arzneistoff oder Inhaltsstoff für Kosmetik. Menschen nutzen Pflanzen und andere Naturstoffe seit jeher. Spätestens als sie vor Jahrtausenden sesshaft wurden und mit dem Ackerbau begannen, entstanden Konflikte um diese Nutzung. Im Zuge des Kolonialismus entfalteten diese Konflikte jedoch eine neue Qualität. Europäische Kolonialmächte transportierten biologische Rohstoffe wie Zucker, Tee und Baumwolle im großen Stil aus Ländern des Globalen Südens. Dabei spielten die Wissenschaft und Technologieentwicklung eine zentrale Rolle. So entstanden ab dem späten 18. Jahrhundert botanische Gärten und systematische Sammlungen in Europa und seinen Kolonien, um Indigene Pflanzen zu katalogisieren und ihren Nutzen zu erproben. Im 19. Jahrhundert etablierten sich in der westlichen Wissenschaft neue Methoden, um Naturstoffe zu isolieren und zu erforschen. Besonders in Deutschland spielte die Gewinnung aktiver Substanzen aus biologischen Ressourcen eine essenzielle Rolle bei der Entstehung der Chemieindustrie und der Erforschung von neuen Arzneistoffen.1 Eine Ausweitung der kapitalistischen Ausbeutungsmöglichkeiten der Natur stellte auch die Patentierung von biologischen Ressourcen und dem dazugehörigen lokalen Wissen im 20. Jahrhundert dar. Das daraus resultierende Verbot für die Bevölkerung der Ursprungsländer, die patentierten Naturwirkstoffe zu nutzen, zementierte postkoloniale Machtverhältnisse. Gegen diese Praxis der „Biopiraterie“ regte sich ab den 1980er Jahren verstärkt Widerstand. 

Vom Widerstand zu internationalen Abkommen

Die Kritik von Ländern im Globalen Süden mündete gemeinsam mit der international verbreiteten Sorge über den Raubbau an Biodiversitäts-Hotspots wie Regenwäldern in Abkommen, die die umkämpften Ressourcen neu definierten und eine gerechte Nutzung vorsahen. Im Jahr 1992 wurde in Rio de Janeiro die Biodiversitätskonvention beschlossen und von den meisten UN-Ländern ratifiziert. Eine Neuerung war, biologische und genetische Ressourcen zur nationalen Zuständigkeit zu erklären – in der Hoffnung, dies würde die betreffenden Länder dazu anregen, ihre Biodiversität nachhaltig zu nutzen. Zuvor waren biologische und genetische Ressourcen als gemeinsames Welterbe angesehen worden, für das keine exklusiven Nutzungsrechte erteilt werden kann. Durch Patente auf genetische Eigenschaften und Sequenzen sind solche Nutzungsrechte heute weitverbreitet. GeN-Mitarbeiterin Judith Düesberg erläutert auf Seite 7, wie Unternehmen Patente strategisch einsetzen, um ihre Marktposition zu sichern.

Nach wie vor streichen meist Unternehmen aus dem Globalen Norden die Gewinne aus der Nutzung genetischer Ressourcen ein, die häufig aus Ländern des Globalen Südens stammen. Deshalb wurde die Biodiversitätskonvention 2010 um das Nagoya-Protokoll ergänzt, das einen rechtlichen Rahmen für einen Vorteilsausgleich zwischen Ursprungsländern und Nutzer*innen bietet. Einige Jahre zuvor war bereits der sogenannte Saatgutvertrag beschlossen worden. Er gilt für pflanzengenetische Ressourcen im Bereich von Landwirtschaft und Ernährung und steht im Einklang mit dem Nagoya-Protokoll. Hier ergeben sich jedoch Lücken, die einer gerechten und erhaltenden Nutzung im Weg stehen. Von den zähen Neuverhandlungen des Vertrags Ende letzten Jahres berichtet François Meienberg, Experte für Saatgutpolitik bei der Schweizer Stiftung ProSpecieRara, auf Seite 9. 

Eine weitere Lücke im Umgang mit genetischen Ressourcen betrifft jene aus den Weltmeeren. Da die Hochsee nicht unter nationale Zuständigkeit fällt, gilt die Biodiversitätskonvention hier nicht. Und wie Dr. Isabelle Bartram im dritten Artikel des Schwerpunktes darlegt, sind auch die genetischen Ressourcen aus der bisher kaum erforschten Tiefsee längst in den Fokus von Kapitalisierungsbemühungen geraten (Seite 12). Ein Hochseeabkommen, das erst dieses Jahr in Kraft tritt, soll diese Lücke schließen. Damit die daraus erwachsenden Vorteile möglichst vielen Menschen weltweit zugutekommen, gilt es, die verbrieften Rechte einzufordern – etwa durch kritische Bestandsaufnahmen wie auf den folgenden Seiten.

  • 1

    Merson, J. (2000): Bio-Prospecting or Bio-Piracy: Intellectual Property Rights and Biodiversity in a Colonial and Postcolonial Context. In: Osiris, 15, S.282–296, www.doi.org/10.1086/649331. 

Erschienen in
GID-Ausgabe
276
vom Februar 2026
Seite 5

Dr. Isabelle Bartram ist Molekularbiologin und Mitarbeiterin des GeN.

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Judith Düesberg ist Ökologin und Mitarbeiterin des GeN.

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