Seehofer für Zulassungsstopp bei GVO
Zulassungsverfahren auf der Basis der reinen Wissenschaft gibt es nicht
Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer spricht sich für einen Stopp bei den Zulassungen von gentechnisch veränderten Organismen und die Reformierung des Verfahrens aus. Mit seinen Vorschlägen aber irrt der Minister
Gerade in den letzten Wochen und Monaten hat sich Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) wiederholt für eine Erneuerung des europäischen Zulassungsverfahrens für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ausgesprochen. Seehofer will aus einer Not eine Tugend machen, denn es ist der Europäischen Union, und dort insbesondere der EU-Kommission und dem Ministerrat, nicht gelungen, ein in der Öffentlichkeit kohärentes Bild bei der Zulassung von GVO abzugeben; eher die Regel als die Ausnahme sind Patt-Situationen oder Ablehnungen der Kommissionsvorlagen in den entsprechenden Ausschüssen und dem Rat. Diese Zulassungsanträge werden dann regelmäßig positiv von der EU-Kommission beschieden.(siehe Kasten) Jüngstes Beispiel für dieses Hin und Her der Mehrheiten ist die Zulassung einer Glyphosat-toleranten gentechnisch veränderten Maislinie (GA21) des schweizerischen Agrar- und Gentechnikkonzerns Syngenta. Der Mais soll in die Europäische Union importiert und hier verarbeitet werden, ein Anbau in Europa ist (vielleicht auch nur derzeit) nicht vorgesehen. Nachdem auch der Ministerrat keine für die Zulassung nötige Mehrheit zustande gebracht hatte, ist die Kompetenz im Sinne des Verfahrens an die Kommission zurückgegangen, die den gentechnisch veränderten (gv) Mais am 28. März dieses Jahres genehmigte. Minister Seehofer ging mit seinem Aktivismus gar so weit, die „Zulassung neuer Genpflanzen in Europa vorerst stoppen” zu wollen. Seehofer plädiert dafür, das bisherige Verfahren mit wissenschaftlicher Expertise und regulatorischen Gremien zu ersetzen. Er will „eine Zulassung durch eine EU-Behörde wie die EFSA allein auf Grundlage wissenschaftlicher Daten”.(1)
Reine Wissenschaft gibt es nicht
Die Forderung nach streng wissenschaftlicher Beurteilung und der anschließenden Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen durch eine Fachbehörde erweist sich bei genauerer Betrachtung als Trugschluss und das aus mancherlei Gründen. Dabei ist von entscheidender Wichtigkeit, dass es die reine Wissenschaft nicht gibt. Es ist immer Politik im Spiel. Die EU-Kommission weiß das besser als manch andere Institution, hat sie sich doch jahrelang in einer Zwickmühle zwischen manchen Mitgliedsstaaten der EU und dem so genannten Streitschlichtungsgremium der Welthandelsorganisation (WTO) befunden. Die Kommission hat die EU in dem WTO-Streitfall mit den USA, Argentinien und Kanada vertreten, nicht zuletzt mit dem Argument der fehlenden wissenschaftlichen Sicherheit von GVO. Genau dieses Argument hatte sie aber in Auseinandersetzungen mit den Mitgliedsstaaten der Union nicht anerkannt.
Keine Einigkeit in der Interpretation
Im Moment liegt der Kommission zudem eine Vorlage des Umweltkommissars Stavros Dimas zur Entscheidung vor, zwei gv-Maissorten nicht für den Anbau in der Europäischen Union zuzulassen. Bei den Linien handelt es sich um Mais mit dem gentechnischen Konstrukt Bt11 (Syngenta) und den so genannten 1507 von Pioneer Hi-Breds. Der 1507-Mais trägt ein Gen zur Herstellung des Bt-Toxins Cry1F. Bt11 exprimiert das Toxin Cry1 Ab; beide verfügen über eine Toleranz gegen den Herbizid-Wirkstoff Glufosinat. Mit dem Vorschlag für ein negatives Votum stellt sich Dimas‘ Behörde auch gegen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, EFSA, die den Maissorten attestiert, genauso sicher zu sein, wie ihre konventiellen Schwestersorten. Also auch hier keine Einigkeit in der Interpretation der wissenschaftlichen Ergebnissse. In den Dossiers der Kommission, Generaldirektion Umwelt, die dem GID vorliegen, heißt es, „ein adäquates Risiko-Management kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorgenommen werden. Eine umfassendere Risiko-Abschätzung ist notwendig.“ Insbesondere neue Forschungen zu der Wirkung des Bt-Toxins auf so genannte Nicht-Zielorganismen und der andauernden wissenschaftlichen Debatte über die richtigen Methoden zur Untersuchung dieser Effekte, werden als Gründe genannt, weshalb die Maislinien nicht für den europäischen Markt zugelassen werden könnten. Die Kommission wird sich vermutlich erst im Sommer mit diesen Anträgen beschäftigen. Aus Brüssel heißt es zudem immer wieder, es stehe der Kommission eine grundsätzliche Debatte über GVO ins Haus.
Unabhängige Perspektive versus Mainstream
Viele, vermutlich die meisten der Wisssenschaftlerinnen und Wissenschaftler stehen mit ihren Urteilen hinter dem Mainstream und bescheinigen der Agro-Gentechnik und den mit ihr hervorgebrachten Produkten eine weit gehende oder gar vollständige Unbedenklichkeit. Aber nichtsdestotrotz gibt es Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die auf besorgniserregende Untersuchungsergebnisse hinweisen oder sich mit den bisher verfügbaren Ergebnissen nicht zufrieden geben. Ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist, dass sich viele dieser Letzteren als Teil einer eigenständigen Wissenschaft über die biologische Sicherheit der Agro-Gentechnik verstehen und nicht als „embedded scientists”, wie es eine der AnhängerInnen des unabhängigen Biosicherheits-Forschungsbereiches unlängst nannte. Es ist diesem Verständnis folgend etwas völlig anderes, ob ich als Teil einer Arbeitsgruppe, die zur Entwicklung von gentechnisch veränderten Pflanzen (GVP) da ist, zu Biosicherheits-Aspekten ebendieser GVP forsche, oder ob ich aus unabhängiger Perspektive meine „eigenen” Fragen über transgene Pflanzen stelle, entsprechende Untersuchungen entwickle und darauf aufbauend meine Forschungen durchführe. Darüber hinaus ist es von immenser Bedeutung, dass ein Großteil der Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die im Bereich der Agro-Gentechnik arbeiten, direkt oder indirekt abhängig sind von den interessierten Indus-trie-Unternehmen, die bekanntermaßen ihr Geld mit den gentechnisch veränderten Pflanzen verdienen wollen. Das ist mindestens zum Teil auch eine Folge der Forschungspolitik, derzufolge auch staatliche Wissenschaftler immer häufiger genötigt werden, Kooperationen mit der Wirtschaft einzugehen. Daraus ergibt sich: Es fehlt an unabhängiger Forschung.
An der Gesellschaft vorbei
Ein weiterer Grund, der für eine politische Entscheidung spricht, ist, dass die Wissenschaft gern eine Art von Expertokratie fördert, die ihre Vorschläge nicht selten an der Gesellschaft vorbei entwickelt. Praktiker und Praktikerinnen - zum Beispiel aus der Landwirtschaft - sind in diesen Gremien nicht so gerne gesehen. Man bleibt unter sich. Grundsätzlich ist Seehofer aber durchaus der richtigen Fährte auf der Spur, wenn er zum Beispiel fragt, ob das System der Zulassung derzeit „so in Ordnung” sei. Es fehlt vor allem an konsequenten Protokollen, auf deren Basis die Überprüfungen der gentechnisch veränderten Organismen durchgeführt werden. Dabei könnte die Europäische Medikamentenbehörde EMEA als Vorbild dienen. Außerdem fehlt es den Entscheidungen an Transparenz. Aber das alles soll nicht heißen, dass es nicht politische Entscheidungen auf der Basis von wissenschaftlicher (und anderer) Expertise geben kann. Dafür sind politische Grundsätze vonnöten. In der Europäischen Union zum Beispiel wird „bei Vorliegen unzureichender, nicht eindeutiger oder unsicherer wissenschaftlicher Daten” das Vorsorgeprinzip angewendet.(2) Das darf nicht als Freibrief verstanden werden. Die wissenschaftliche Unsicherheit oder Uneindeutigkeit muss im Zweifelsfall sehr genau - und zwar auch wissenschaftlich - belegt werden. Horst Seehofer will die EFSA reformieren - das ist keine schlechte Idee. Dabei ist entscheidend, wie diese Reform verläuft. Der Minister tut gut daran, nicht mit Schnellschüssen medienwirksam in die Bütt zu gehen.
- Agenturmeldung (AFP) und www.neuepresse.de/newsroom/ wirtschaft/art161,166928, 26.11.08.
- Online-Glossar der Europäischen Union. Im Netz unter: http:// europa.eu/scadplus/glossary; dort: Vorsorgeprinzip.
Verfahrenes Verfahren für die GVO-Zulassung
Das Verfahren der Europäischen Union für die Zulassung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ist ein kompliziertes System von Zuständigkeiten und Kompetenzen. Dazu gehört eine wissenschaftliche Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die ihrerseits auch die Stellungnahmen der zuständigen Fachbehörden in den Mitgliedstaaten sammelt, bewertet und in ihren eigenen Bewertungen berücksichtigt - oder eben nicht. Auf der Basis dieser EFSA-Bewertung werden die Entscheidungen von einem Ausschuss der EU vorgenommen. Hier greift aber eine Besonderheit der EU-Verfahren: Entscheidungen müssen mit einer so genannten qualifizierten Mehrheit gefällt werden. Seit dem 1. Januar 2007 und nach der Erweiterung der Union wird die qualifizierte Mehrheit mit 255 von 345 Stimmen und der Zustimmung der Mehrheit der Mitgliedstaaten erreicht. Außerdem kann ein Mitgliedstaat überprüfen lassen, ob die qualifizierte Mehrheit mindestens 62% der Gesamtbevölkerung der Union repräsentiert. Ansonsten kommt der Beschluss nicht zustande.(1) In dem Ausschuss, wie auch in den Gremien der EFSA, sitzen die Experten aus den Mitgliedstaaten. Kommt es nun in dem Ausschuss nicht zu dieser nötigen Mehrheit, wird die Entscheidung an den Ministerrat weitergereicht. Auch hier gilt das Verfahren mit der doppelten Mehrheit, was in der jüngeren Vergangenheit praktisch immer dazu geführt hat, dass diese Mehrheit nicht zustande kam und die Entscheidungskompetenz, dem EU-Verfahren entsprechend, an die Kommission zurückgefallen ist, die dann über die Fälle entscheiden kann. Die EU-Kommission, bekanntermaßen der Agro-Gentechnik sehr wohl gesonnen, entschied in der Regel für die Zulassung eines GVO.
Fußnote:
- Online-Glossar der Europäischen Union. Im Netz unter: http://europa.eu/scadplus/glossary; dort: Qualifizierte Mehrheit.
(Christof Potthof)
Christof Potthof war bis Ende April 2020 Mitarbeiter im GeN und Redakteur des GID.