Auf dem Verhandlungsparkett

Einleitung

Bonn wird im Mai 2008 zwei UN-Konferenzen beherbergen: Die der Vertragsstaaten der Konvention über die Biologische Vielfalt und das Treffen der Mitgliedsstaaten des Biosicherheits-Protokolls.
Im Gegensatz zu der UN-Klimarahmenkonvention und dem Kyoto-Protokoll, die derzeit in keiner Nachrichtensendung fehlen dürfen, führen die Biodiversitäts-Konvention und ihr Biosicherheits-Protokoll ein eher bescheidenes Dasein abseits der Aufmerksamkeit der Weltöffentlichkeit. Die beiden Paare sind einander näher als es auf den ersten Blick vielleicht ersichtlich ist. Beide Konventionen - Klima und Biodiversität - gehen auf den Weltgipfel der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung im Jahre 1992 im brasilianischen Rio de Janeiro zurück. Und beiden ist zur Umsetzung bestimmter Aspekte ihrer Zielsetzung ein Protokoll zur Seite gestellt worden - hier das Kyoto- und dort das Biosicherheits-Protokoll. Sie stehen beispielhaft für das gemeinsame Völkerrecht zum Schutz der Erde. Das Bundesumweltministerium wird nicht müde, das Treffen der Vertragsstaaten der Konvention über die Biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) als UN-Naturschutzkonferenz zu betiteln. Dabei steht bei der jetzt bevorstehenden neunten Folgekonferenz der CBD ein Thema im Zentrum des Interesses, das deutlich aufzeigt, wie weit die Konvention über den Naturschutz hinausgeht: Access and Benefit Sharing (ABS) - der Zugang zu den biologischen und genetischen Ressourcen und der gerechte und faire Ausgleich der Vorteile, die aus der Nutzung dieser Ressourcen entstehen. Der Konvention entsprechend zu einem Komplex zusammengefasst, wird dies das zentrale Thema der Verhandlungen in Bonn sein. Eng damit verknüpft sind die Rechte von Indigenen, die in der Konvention durch den Artikel 8(j) explizit geschützt werden. Dass das im internationalen Spiel der Mächte keine Selbstverständlichkeit ist, kann in dem Interview mit Lucy Mulenkei, Kittisak Rattanakrajangsri und Minnie Degawan vom Internationalen Indigenen-Forum zur Biologischen Vielfalt erfahren werden. Wer über Biologische Vielfalt spricht, kommt an Brasilien praktisch nicht vorbei. Insofern ist es kein Wunder, dass das südamerikanische Land in der Koalition der megadiversen Länder zu finden ist - der Gruppe der Länder also, die über eine besonders große Artenvielfalt verfügen. Der Botschafter der Republik Brasilien, Luiz Felipe de Seixas Corrêa, macht die Bedeutung dieser Gruppe deutlich, wenn er betont, dass sie aus 17 Entwicklungsländern besteht, die zusammen 70 Prozent der weltweiten Biologischen Vielfalt auf sich vereinen. In eher undiplomatischer Weise thematisiert er das Thema Biopiraterie. Auch nach der Verabschiedung der CBD im Jahre 1993 seien, so de Seixas Corrêa, in den entwickelten Ländern noch hunderte auf in Brasilien beheimatete Arten basierende Patente erteilt worden. Um die Reihe der Perspektiven auf das Thema ABS zu komplettieren, stellt Andreas Riekeberg von der BUKO-Kampagne gegen Biopiraterie zunächst die Forderungen einer Koalition von Nichtregierungsorganisationen aus dem Norden und dem Süden vor. Er zeigt, dass bei diesen Forderungen die grundsätzliche Kritik an der CBD - sie fördere und legitimiere die Inwertsetzung biologischen Materials als genetischer Ressource - außen vor bleibt. Dem Cartagena- oder Biosicherheits-Protokoll schaut Hartmut Meyer, langjähriger Beobachter des Verhandlungsprozesses, in die Biografie. Er entwickelt entlang der Idee des vorsorglichen staatlichen Handelns die Geschichte der Strategien, mit denen negative Einflüsse gentechnisch veränderter Organismen auf die Biologische Vielfalt verhindert werden sollen - „zur Sicherstellung eines angemessenen Schutzniveaus bei der sicheren Weitergabe, Handhabung und Verwendung der durch moderne Biotechnologie hervorgebrachten lebenden veränderten Organismen“, wie es in Artikel 1 des Protokolls heißt.
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GID-Redaktion

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