Kurz notiert: Landwirtschaft & Lebensmittel

Gentechnikgesetz I

Das Gentechnikgesetz - erster Teil - ist am 26. November vom Bundestag mit der so genannten Kanzlermehrheit, der Mehrheit der Sitze des Parlamentes, verabschiedet worden. Nachdem im Bundesrat keine Zweidrittel-Mehrheit gegen den Entwurf der Bundesregierung stimmte, reichte die Kanzlermehrheit im Bundestag. Eigentlich war das Gesetz nicht (Bundesrats-) zustimmungspflichtig, dieser hat aber durchaus das Recht Stellung zu nehmen. Der Bundestag konnte das negative Votum des Bundesrates aber zurückweisen. Die Änderung des Gentechnikgesetzes war notwendig geworden, nachdem die Europäische Union bereits 2001 eine neue Richtlinie für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen in die Umwelt (2001/18/EG) verabschiedet hatte. Die Änderungen beziehen sich auf den Anbau - Versuch und Inverkehrbringung - gentechnisch veränderter Organismen. Wichtigster und umstrittenster Punkt ist die Haftung im Falle einer Verunreinigung von konventionellen und ökologischen Ernten mit gentechnisch verändertem Material. Die verschuldensunabhängige und gesamtschuldnerische Haftung war in den letzten Monaten erheblicher Kritik ausgesetzt. Die Bundesregierung - unter Federführung von Verbraucherministerin Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) - hat aber in dem Verfahren der letzten Monate keine Änderungen in das Gesetz aufgenommen, wie dies von der Mehrheit der Bundesländer, aber auch von Wissenschafts- und Wirtschaftsverbänden gefordert worden war. Im Sommer hatte Frau Künast den Gesetzentwurf in der Weise geändert, dass er nicht mehr den Bundesrat durchlaufen musste. Die Mehrheit der Unions-geführten Länder hatte mehr als einhundert Änderungsvorschläge angemahnt. Das Gesetz wird Anfang 2005 in Kraft treten. In einem zweiten Teil werden noch Details zu regeln sein, die die so genannte Koexistenz transgener, konventioneller und ökologischer Landwirtschaft gewährleisten sollen. Das Gesetz und die europäische Richtlinie schreiben vor, dass alle drei Anbauformen möglich sein müssen. Die Europäische Kommission - als die Hüterin der Europäischen Verträge - muss das Gesetz noch absegnen. (siehe auch GID Nr. 165 166) (www.bundestag.de; www.verbraucherministerium.de) (pau)

Erprobungsanbau

Der Innoplanta e.V. hat seine Ergebnisse zum Erprobungsanbau zur Koexistenzfähigkeit von gentechnisch verändertem (gv) Mais mit konventionellen und ökologischen Sorten vorgestellt. Die Ergebnisse zeigen, so der wissenschaftliche Leiter der Versuche, Professor W. Eberhard Weber vom Institut für Pflanzenzüchtung und Pflanzenschutz an der Universität Halle-Wittenberge, dass ein Abstand von 20 Metern zu Nachbarfeldern ausreicht, um die gegebenenfalls entstehenden Einträge so gering zu halten, dass sie unter dem gesetzlichen Grenzwert von 0,9 Prozent bleiben, ab dem eine Kennzeichnung notwendig werden würde. Genau genommen wurden aber auf der Pressekonferenz in Berlin nur grobe Zusammenfassungen der Ergebnisse von sechs der ursprünglich 30 Versuchsfelder präsentiert, ohne dass detailliert auf die Methoden eingegangen worden wäre. Auch eine Publikation in einer wissenschaftlichen Fachzeitschrift konnte - was nicht verwundert - bisher nicht beigebracht werden. Zu wenig Zeit ist vergangen seit der Ernte. Eine Auswertung braucht seine Zeit, das liegt in der Natur der Sache. So liegt der Verdacht nahe, dass es vielmehr um den Termin ging, an dem die so genannten Ergebnisse präsentiert wurden: Zwei Tage vor der abschließenden Behandlung des ersten Teiles des Gentechnikgesetzes war es angeraten, die Presse mit "Fakten" zu füttern. Diese sehen wie folgt aus: Es gab Auskreuzungen, die in einem Streifen von bis zu zehn Metern vom Feldrand der gentechnisch veränderten Sorten mit einem Wert von 1,3 Prozent angegeben wurden. Für den nächsten Streifen, zwischen 20 und 30 Metern vom gv-Mais entfernt, wurden Verunreinigungen von 0,4 Prozent gefunden. Der dritte und letzte Streifen in einer Entfernung von 50 bis 60 Metern wies noch einen Wert von 0,35 Prozent auf. Die präsentierten Werte waren so weit zusammen gefasst, dass kaum erkenntlich wurde, was in ihre Konstruktion einging. Ob zum Beispiel die Werte der sechs Felder alle zusammen gerechnet wurden, oder wie sich sonst diese Werte ergaben, blieb im Dunkeln. Maximal- und Minimalwerte wurden nicht angegeben. Weiter entfernte Testpunkte gab es nicht. Obwohl bekannt ist, dass die Verunreinigungen erst in sehr großer Entfernung - manche frühere Untersuchungen fanden relevante Werte bei 200 Metern - deutlich abnehmen, hielten die Entwickler des Versuchsaufbaus es nicht für nötig, in größerer Entfernung als bei besagten 60 Metern zu kontrollieren. Neben den Abständen wurde getestet, ob es möglich ist, durch das zeitliche Verschieben der Aussaat, den Blühzeitpunkt der Sorten ebenfalls zu verschieben, so dass es nicht zu gemeinsamen Blühphasen der zu trennenden Sorten kommt. Aus den präsentierten Ergebnissen geht - laut Professor Weber - hervor, dass diese Verschiebung nicht mit ausreichender Sicherheit erreicht werden kann, um daraus eine Maßnahme für die Koexistenz zu entwickeln. Interessanter Nebenaspekt der Untersuchung: Ein Versuchsfeld musste von dem Saatgutkonzern Monsanto vorzeitig umgepflügt werden, weil die Frittfliege zu große Schäden an dem Mais verursacht hatte, als dass brauchbare Ergebnisse für den Koexistenzversuch hätten entstehen können, sagte Weber. Ein anderes Feld sei nicht gut genug aufgewachsen, auch diese Fläche wurde aus dem Programm genommen. Die Wirtschaftlichkeit der gentechnisch veränderten Sorten war nicht Teil der Untersuchung. Für das nächste Jahr kündigte der Verein weitere Anbauversuche an, dann sollen auch andere Parameter der Koexistenz untersucht werden, zum Beispiel der gemeinsame Maschineneinsatz oder Faktoren, die nicht auf den landwirtschaftlichen Betrieben, sondern bei der so genannten aufnehmenden Hand wichtig sind, zum Beispiel Lagerung und Transport. Aus dem Bundesverbraucherministerium war zu vernehmen, man werde die Ergebnisse und ihre mögliche Relevanz für zukünftige Entscheidungen prüfenprüfen. (Innoplanta e.V. PM und Präsentation, 24.11.04) (pau)

IUCN für GVO-Moratorium

Der Weltkongress der Weltnaturschutzorganisation IUCN (International Union of Conservation of Nature and Natural Ressources), der weltgrößte Dachverband staatlicher und nicht-staatlicher Naturschutzorganisationen, hat auf seinem lezten Treffen, Ende November dieses Jahres in Bangkok, Thailand, für ein Moratorium für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) plädiert. Die Deligierten sehen in dieser Forderung die Umsetzung des Vorsorgeprinzips, dem sie höchste Priorität einräumen. Erst wenn ohne berechtigte Zweifel gezeigt werden kann, dass GVO weder die Biologische Vielfalt noch die Gesundheit von Menschen und Tieren gefährden, sollten sie freigesetzt werden können. Einige staatliche Mitglieder der Organisation haben sich gegen diese Resolution und für einen Ansatz auf der Basis von Fall-Untersuchungen (case-by-case) ausgesprochen, so zum Beispiel die Europäische Union und Japan. Die verabschiedete Resolution "Gentechnisch veränderte Organismen und Biodiversität" fordert weitere Initiativen, unter anderem einen Aktionsplan zur Anleitung der Mitglieder der IUCN für den Umgang mit Biodiversität, Naturschutz im Verhältnis zu gentechnisch veränderten Organismen. Mehr als 4.800 Deligierte kamen zu dem dritten Weltkongress der IUCN zusammen. (IUCN-Resolution No. CGR3.RES011-REV1; www.iucn.org) (pau)

Papst gegen GVO

In einer Nachricht an Jacques Difou, den Direktor der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), anlässlich des Welternährungstages hat der Papst die Bedeutung der Biologischen Vielfalt für die Menschheit und ihre Versorgung mit Nahrung hervorgehoben. Gleichzeitig sprach er sich gegen die monopolistische Kontrolle verschiedener Nahrungsmittel aus, was, so schreibt die Catholic World News " als Warnung vor dem übermäßigen Eifer bei der Entwicklung gentechnisch veränderter Organismen [GVO] für landwirtschaftliche Zwecke" interpretiert werden kann. Auch wenn es im Vatikan gewisse Anzeichen für eine Sympathie für GVO gibt, wenn es um Mangelernährung geht, so haben doch einige Gelehrte der katholischen Kirche argumentiert, die Abhängigkeit von GVO könne die Rolle der Landwirte gefährden, die Diversität der verfügbaren Nahrung reduzieren und die Kontrolle über die Nahrungsversorgung in die Hände weniger mächtiger Konzerne konzentrieren. (www.cwnews.com, 15.10.04) (pau)

Mehr als 50 gentechfreie Regionen

Am 11. Oktober dieses Jahres konnte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) 50 gentechnikfreie Regionen vermelden. In ihnen sind etwa 11.600 Landwirte zusammen geschlossen, die - auch in Zukunft - auf die Anwendung gentechnisch veränderter Sorten verzichten wollen. Die beteiligten Landwirte bewirtschaften eine landwirtschaftliche Nutzfläche von 430.000 Hektar. Wald- und Schutzgebiete eingerechnet ergeben sich eine Millionen Hektar, was der Größe von rund zwei Millionen Fußballfeldern entspricht. Der BUND unterstützt die Gründung der gentechnikfreien Regionen mit seiner Kampagne "Faire Nachbarschaft". Dass es mittlerweile weitere Regionen gibt, zeigt der Artikkel von Heike Moldenhauer in diesem Heft. (www.faire-nachbarschaft.de, PM BUND 11.10.04) (pau)

Kontamination im Saarland

Im Saarland ist gentechnisch verunreinigtes Winterraps-Saatgut aufgetaucht. Proben, die auf Veranlassung des saarländischen Umweltministeriums genommen wurden, ergaben Verunreinigungen von unter 0,05 Prozent. Nach europäischem Recht ist die Verunreinigung von Saatgut mit gentechnisch verändertem Material per se verboten. (www.agrar.de, 01.10.04) (pau)

Niederländische Koexistenz

In den Niederlanden sind Grundregeln verabschiedet worden, mit denen die Koexistenz gentechnisch veränderter (gv) Pflanzen mit konventionellen und ökologischen Sorten einen rechtlichen Rahmen erhält. Wie AgraEurope berichtet, legt der Bericht "Koexistenz Primärsektor", der von einer Kommission unter Beteiligung der wichtigsten gesellschaftlichen Akteure (so genannte Van-Dijk-Kommission) erstellt worden war, Mindestabstände, sowie eine Registrierungs- und Monitoringpflicht für den Anbau von transgenen Kartoffel-, Zuckerrüben- und Maispflanzen fest. Für transgene Kartoffeln soll der Isolationsabstand zu herkömmlichen Kartoffelbeständen 3 Metern betragen, für gv-Zuckerrüben 1,5 Metern und für gv-Mais 25 Metern. In der Nachbarschaft von Bio-Betrieben steigt der Mindestabstand für Kartoffeln auf 10 Metern, für Zuckerrüben auf 3 Metern und für Mais auf 250 Metern. Die an der Erstellung des Berichtes beteiligten Verbände betonen, diese Abstände entsprächen dem aktuellen Stand der Forschung. Die Van-Dijk-Kommission verzichtete auf Empfehlungen für Raps. Zur Begründung verwies das Gremium auf die kompliziertere Materie aufgrund des Auskreuzungsverhaltens von Raps, dessen geringe kommerzielle Bedeutung in den Niederlanden sowie den hohen Zeitdruck, unter dem die Kommission gestanden habe. Vor einem kommerziellen Anbau von gentechnisch verändertem Raps müssten allerdings auch hierfür gesonderte Bestimmungen verabredet werden. Als "dickste Kröte" des verabschiedeten Papiers bezeichnete der Sprecher des Ökolandbau-Verbandes Biologica, dass auch Ökolandwirte an den Zahlungen für einen Ausgleichsfond beteiligt werden. Wer alle Koexistenzregeln einhält, ist von der Haftung für unbeabsichtigte GVO-Beimischungen befreit. Die Freistellung gilt nicht für Umwelt- und Produkthaftungsschäden, sondern ausschließlich für direkte wirtschaftliche Folgen einer Verunreinigung, beispielsweise die Analysekosten und den Umsatzverlust eines benachbarten Öko-Betriebes, der eine GVO-Einkreuzung erleidet. In diesem Fall soll der geschädigte Betrieb aus verschiedenen Fonds einen Ausgleich erhalten. Die Fonds sollen von der Biotechnologie-Industrie, den Züchtern, allen Landwirten einschließlich der Öko-Betriebe, den Verarbeitern von transgenen Agrarprodukten und - in der Startphase - vom Staat finanziert werden. Insbesondere dieser letzte Punkt ist von verschiedener Seite heftig kritisiert worden, unter anderem von der internationalen Dachorganisation für ökologischen Landbau IFOAM (Internatioal Federation of Organic Agriculture Movements). (www.oekolandbau.de, 08.11.04) (pau)

Gentech-KritikerInnen vor Gericht

Die Auseinandersetzungen um die Felder mit gentechnisch veränderten Pflanzen in Frankreich gehen in eine neue Runde: Am 25. Januar 2005 sollen sich mehr als 250 Gentechnik-KritikerInnen vor dem Strafgericht in Toulouse verantworten. Im Sommer dieses Jahres waren bei verschiedenen Protestaktionen in Frankreich öffentliche "Ernte-Aktionen" durchgeführt worden, bei denen die gentechnisch veränderten Pflanzen auf den Testfeldern von den Protestierenden ausgerissen worden waren. (siehe GID 166) (Berliner Zeitung, 09.11.04) (pau)

American Seeds Inc.

Der US-Konzern Monsanto (St. Louis im US-Bundesstaat Missouri) hat die Gründung einer neuen Holding angekündigt. Die "American Seeds Incorporation" (ASI) wurde gegründet, um "regionale Saatgut-Geschäfte mit Kapital, Genetik- und Technologie-Investitionen" zu unterstützen. Das erste Geschäft der neuen Holding war der Aufkauf der "Channel Bio Corporation" für einen Betrag von 120 Millionen US-Dollar. Bereits im September hatte Monsanto die Übernahme der Saatgutfirmen "Advanta Seeds" und "Interstate Seeds" vermeldet. Diese werden, nach Angaben von Monsanto, in den USA und in Kanada das Angebot des Konzerns beim Rapssaatgut erweitern, das bisher von der Marke Dekalb geprägt ist. (www.stockhouse.com, 17.11.04; monsanto.com, 09.09.04) (pau)

Monsanto gewinnt

Vor dem US-Büro für Patente und Warenzeichen hat der US-Konzern Monsanto ein zwölf Jahre andauerndes Verfahren gegen die Max Planck Gesellschaft (MPG) gewonnen. Das strittige Patent beschreibt Methoden für den Transfer von genetischem Material mit dem Bakterium Agrobacterium tumefaciens bei so genannten zweikeimblättrigen Pflanzen. Dazu zählen zum Beispiel Soja oder Baumwolle. Eine ähnliche Auseinandersetzung über den Gentransfer mit Agrobacterium bei einkeimblättrigen Pflanzen (Gräser, Getreide, Mais ...) war Ende des vergangenen Jahres vor dem Europäischen Patentgericht zu Gunsten der MPG zu Ende gegangen. (www.monsanto.com, 05.10.04; siehe auch GID Nr. 161) (pau)

Nationale Verbote von GVO

In einem Umwelt-Experten-Komitee (Regelungsausschuss) der Europäischen Union (EU) ist die Europäische Kommission mit ihrem Ansinnen gescheitert, nationale Verbote und Einschränkungen einzelner Mitgliedsstaaten für bestimmte gentechnisch veränderte Sorten aufzuheben. Im Detail ging es um die gv-Maissorten T25, MON 810 und Bt 176 und die Rapssorten T 19/2 und MS1Bn. Diese Sorten waren in einem oder mehreren EU-Ländern (Deutschland, Frankreich, Griechenland, Luxemburg und Österreich) verboten worden, haben aber die Gentechnik-rechtliche Zulassung der EU. Der deutsche Vertreter stimmte bei allen fünf Pflanzen gegen die Aufhebung der nationalen Verbote und Einschränkungen. Insgesamt wurden die notwendigen qualifizierten Mehrheiten verpasst, so dass nun der Ministerrat über die Verbote zu befinden hat. In einer zweiten Abstimmung stimmte die Bundesregierung allerdings für die Zulassung des gentechnisch veränderten Mais der Sorte MON 863 von Monsanto. Dieser Mais hat besonders seit dem Frühjahr dieses Jahres für Aufsehen gesorgt, da eine wissenschaftliche Untersuchung bekannt worden war, nach der bei Versuchstieren erhebliche gesundheitliche Schäden aufgetreten waren. Auch in dieser Frage muss der Ministerrat tätig werden. (siehe auch GID Nr. 163) (Freunde der Erde Europa (FoEE) PM 29.11.04) (pau)

Nano-Farming

Die kanadische Nichtregierungsorganisation etc-Group hat einen Bericht zur Nanotechnologie und ihren Anwendungen in der Landwirtschaft veröffentlicht. Nach Ansicht der Gruppe wird die Nanotechnologie in den nächsten Jahren einen größeren Einfluss auf die Landwirtschaft haben, als die Mechanisierung oder die so genannte grüne Revolution, während der sich der Einsatz von neuen Hochleistungssorten und Agrar-Chemikalien erweiterte. Die meisten der weltweit größten Nahrungsmittelkonzerne, zum Beispiel Unilever, Nestlé oder Kraft sind, nach Angaben der etc-Group, in der Nanoforschung genauso aktiv, wie die Agrarkonzerne Syngenta, BASF, Bayer und Monsanto. In dem etc-Bericht werden unterschiedlichste aktuelle Forschungsbereiche behandelt, zum Beispiel "atomtechnisch modifiziertes Saatgut", Nanosensoren für eine "Präzisions-Landwirtschaft" oder Pflanzen, die modifiziert wurden, um ihrerseits Metall-Nanopartikel herzustellen. "Es liegt schon eine gewisse Ironie in der Tatsache, dass Firmen für ihre Nanoprodukte Patente erhalten können, weil diese als neu eingestuft werden, aber diese Neuheit von den Regulierungsbehörden für Nahrung und Sicherheit noch nicht anerkannt wird". bemerkt Kathy Jo Wetter, etc-Forscherin. Nanopartikel reagieren grundsätzlich anders als größere Teilchen, da sie stärker von der Quantenphysik "bewegt" werden, als dies bei größeren Teilchen der Fall ist. Außerdem fanden WissenschaftlerInnen in den letzten Monaten und Jahren heraus, dass die Nanoteilchen reaktiver und im Körper mobiler sind als ursprünglich angenommen. Die etc-Group hatte bereits vor zwei Jahren einen Bericht zur Nanotechnologie vorgelegt. Dieser und der neue "Down on the Farm: The Impact of Nano-Scale Technologies on Food and Agriculture" können von der Internetseite der Gruppe heruntergeladen werden: www.etc-group.org. (PM etc-Group, 23.11.04, www.etc-group.org) (pau)

Mehr Pestizide

Einem Bericht des landwirtschaftlichen Beraters Charles Benbrook zufolge, hat die Einführung gentechnisch veränderter (gv) Nutzpflanzen in den USA zu einem gesteigerten Gebrauch an Pestiziden geführt. Während die Einführung der so genannten Bt-Technologie, die die gv-Pflanzen in die Lage versetzt, ein bakterielles Insektizid zu produzieren, zu einer Reduktion des Insektizid-Einsatzes von etwa fünf Prozent geführt hat, kann eine solche Reduktion bei den Herbizid-toleranten Sorten nicht festgestellt werden. Ganz im Gegenteil: die Einführung dieser Technologie hat zu einem Anstieg des Herbizid-Einsatzes um etwa fünf Prozent geführt, was wegen des großflächigen Einsatzes der Herbizide zu einer größeren Summe führt. Verantwortlich für den Einsatz ist vor allem der großflächige Einsatz des Herbizides Roundup (Wirkstoff: Glyphosat). Dieser fördert die Entwicklung von resistenten Unkräutern, sei es, dass es zu einer Verschiebung der Unkraut-Lebensgemeinschaft kommt, das heißt, dass neue Unkräuter bedeutender werden, oder die alten Unkräuter eine Resistenz entwickeln. Der Bericht benutzt Daten des US-amerikanischen Landwirtschaftsministeriums und bezieht sich auf die ersten neun Jahre der Anwendung gentechnisch veränderter Pflanzen. Er ist zum Download im Internet zu finden unter www.biotech-info.net. Der Autor war in der Vergangenheit leitender Mitarbeiter der landwirtschaftlichen Abteilung der Akademie der Wissenschaften der USA. (www.biotech-info.net, 25.10.04) (pau)

Moratorium gefordert

Die Verbraucherorganisation Consumer International (CI) fordert ein Moratorium, um die Verbreitung gentechnisch veränderter Organismen im Saatgut, in Nutzpflanzen und in der Nahrung aufzuhalten. CI startete auf einer Veranstaltung Anfang Oktober in Bangkok eine Kampagne, die diese Verbreitung bis zur Einführung weltweit abgestimmter Regeln und der Klärung der Vorteile für Konsumenten, Landwirte und die Umwelt stoppen soll. (Food Navigator, 11.10.04, zitiert nach GENET-news, www.genet-info.org) (pau)

Kontamination - Raps

In einer Untersuchung zur Koexistenzfähigkeit gentechnisch veränderter Rapssorten mit konventionellen und ökologischen Sorten wurde nach Aussage von Friends of the Earth Großbritannien (GB) festgestellt, dass durchschnittlich 1.000 Samen des gv-Rapses je Quadratmeter im Boden zurückbleiben. Außerdem seien, so meldete die Umweltschutzorganisation weiter, in der vierjährigen Versuchsdauer die Entstehung von Kombinationen aus den verwendeten Herbizid-Toleranzen beobachtet worden, was die Bildung von gentechnisch veränderten Superunkräutern durch Auskreuzung der transgenen Konstrukte wahrscheinlich werden lässt. Die AutorInnen unter der Leitung von Jeremy Sweet, von der nach eigenen Angaben "unabhängigen Pflanzenwissenschaften-Firma" NIAB (früher: National Institute of Agricultural Botany, Cambridge, GB; siehe www.niab.com) konstatieren allerdings, im Rahmen der Untersuchung sei kein Einfluss der gentechnisch veränderten Herbizid-toleranten - und der konventionellen - Sorten auf die botanische Vielfalt oder das agronomische System beobachtet worden. Außerdem scheine es, so die Autoren weiter, dass alle Unterschiede, die in den Lebensgemeinschaften der Unkräuter in den Feldern der gentechnisch veränderten Sorten zu beobachten waren, nicht auf deren genetisches Profil zurück zu führen seien. Der Bericht kann aus dem Netz geladen werden unter www.hgca.com. (www.foe.co.uk, 29.11.04; www.hgca.com) (pau)

Müller-Milch - Gen-Milch

Die Milch des Milchkonzerns Müller darf von Greenpeace auch weiterhin als Gen-Milch bezeichnet werden. Das Oberlandesgericht Köln hat dies Ende Oktober in zweiter Instanz entschieden. Die Bezeichnung "Gen-Milch" sei mehrdeutig und als freie Meinungsäußerung zu werten. Die Richter verboten Greepeace jedoch, in Supermärkten Warnaufkleber auf Müller-Produkten anzubringen. Greenpeace hatte schon im April diesen Jahres darauf hingewiesen, dass die Milchkühe, von denen die Milch für die Produkte des Unternehmens stammt, gentechnisch verändertes Futter erhalten und im Sommer eine Kampagne gegen Müller gestartet (Slogan: "Alles Gen-Milch, ...oder was?"). Das Landgericht Köln hatte im Juni auf Antrag des Unternehmens Greenpeace die Verwendung des Wortes "Gen-Milch" im Zusammenhang mit Produkten von Müller untersagt, woraufhin Greenpeace Berufung beim Oberlandesgericht einlegte. Am 15. November hat die Müller GmbH & Co. KG nun einen Bestrafungsantrag gegen Greenpeace - Müller hatte beim Landgericht Köln ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro beantragt - zurückgezogen. Zu der Frage, ob das gentechnisch veränderte Futter in der Milch noch nachweisbar ist, stellte das Oberlandesgericht Köln in seinem Urteil vom 28.10.2004 fest, dass die wissenschaftliche Diskussion in diesem Punkt noch offen ist. Im Urteil heißt es: "Widerlegt ist die dem Verfügungsbeklagten (Greenpeace) zugeschriebene These indes nicht; vielmehr haben sich durchaus Spuren gentechnisch veränderter Futtermittel in einzelnen Milchproben nachweisen lassen". Bei einer Protestaktion der Umweltorganisation kam es Anfang Dezember zu Handgreiflichkeiten des Firmenbesitzers. Diese hatten vor dem Werkstor Schokoladen-Nikoläuse verteilt, was Herr Müller mit Gewalt verhindern wollte, weshalb er jetzt die Staatsanwaltschaft in Augsburg wegen Körperverletzung gegen ihn ermittelt. (PM Greenpeace 28.10.04, 16.11.04 und 24.11.04; PM Müller, 28.10.04; taz, 09.12.04) (ts)

USA: Illegal wird legal

In den USA wird es in Zukunft legal, wenn Nahrungsmittel mit Material nicht zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen verunreinigt werden. Nach einem neuen Entwurf der zuständigen Bundeskontrollbehörde für Nahrungsmittel, der FDA, liegt es bei Firmen, die Ungefährlichkeit ihrer Produkte anzuzeigen. Sie werden von der FDA lediglich dazu ermuntert, die Sicherheitbewertungen neu in den Pflanzen produzierter Proteine einzureichen, bevor sie (die Firmen) Anlass zur Sorge haben, dass diese Proteine in die Nahrungskette gelangen können oder gelangt sind. Ein Wissenschaftler von den Freunden der Erde USA, Bill Freese, kritisiert, die Regierung erlaube "Verunreinigungen der Nahrungskette mit nicht getestetem Versuchsmaterial". So werde, Freese weiter, "den Firmen erlaubt, jede Verantwortung für Verunreinigungen zu umschiffen". (www.ipsnews.net, 25.11.04, zitiert nach GENET-news, 02.12.04, www.genet-info.org) (pau)

Raiffeisen blockiert Greenpeace

Der Generalsekretär des Deutschen Raiffeisenverbandes, Rolf Meyer, hat in einem Brief an Greenpeace deutlich gemacht, dass sein Verband seine Mitglieder aufgefordert habe, nicht auf einen Greenpeace-Brief zu reagieren. Die Umweltorganisation hatte Anfang November Anfragen zum Einsatz gentechnisch veränderter Futtermittel bei der Herstellung von Milchprodukten verschickt. Der Raiffeisenverband hält es für irreführend, wenn Greenpeace unter dem Motto "Essen ohne Gentechnik" einen Einkaufsführer herausgibt, obwohl sich diese Formulierung nicht an der gesetzlichen Regelung von Gentechnikfreiheit orientiert. Nach der entsprechenden Verordnung müssten zum Beispiel auch Zusatzstoffe von Futtermitteln hergestellt werden. Allerdings hatte die Organisation mehrfach deutlich gemacht, dass es ihr in erster Linie um den Einsatz von gentechnisch verändertem Mais und Soja als Futter geht, um deren Anbau nicht weiter zu fördern. In einer Pressemitteilung von Greenpeace heißt es "Gen-Pflanzen breiten sich in der Natur unkontrolliert aus und machen eine gentechnikfreie Landwirtschaft langfristig unmöglich." (Brief Raiffeisen-Verband, 18.11.04, www.raiffeisen.de; PM Greenpeace 24.11.04, greenpeace.de) (pau)

Gv-Produkte

Auf der Internetseite der Umweltorganisation Greenpeace finden sich derzeit 17 gekennzeichnete gentechnisch veränderte (gv) Produkte, die von den sogenannten Gen-Detektiven in deutschen Supermärkten oder anderen Verkaufsstellen gefunden wurden. Es handelt sich in der Regel um Lebensmittel, die aus gv-Soja hergestellt wurden. Seit dem 18. April dieses Jahres gilt das neue Kennzeichnungs-Regelwerk der Europäischen Union. (www.greenpeace.de) (pau)

Mexiko: Kontamintion

Am 18. Oktober dieses Jahres veröffentlichte Greenpeace einen umfangreichen Bericht über die Verunreinigung der mexikanischen Mais-Landsorten (zusammengefasst auch als criollo-Mais bezeichnet) mit transgen DNA-Segmenten bis in weit abgelegene Gebiete hinein. Der Bericht wurde von der Commission for Environmental Cooperation (CEC) der nordamerikanischen Freihandelszone NAFTA (USA, Kanada und Mexiko) erstellt und sollte bereits im Sommer veröffenlicht werden, was aber von den beteiligten Regierungen verhindert worden war (siehe dazu auch GID 166). Nach Ansicht der Autoren ist die Quelle für die Verunreinigungen in offiziellen und inoffiziellen Importen von Mais aus den USA zu sehen. Einerseits gibt es den Import als Nahrungsmittel, der aber Aussaat-fähige Maiskörner umfasst und schätzungsweise 25 bis 30 Prozent transgenen Mais enthält, andererseits bringen mexikanische Arbeiter aus den USA das Saatgut mit, wenn sie Besuche in ihrer Heimat machen. Zentrale Forderungen der Autoren des Berichtes, die mögliche Risiken vermeiden können, sind: Kennzeichnung gentechnisch veränderter Maislieferungen aus Kanada und den USA, respektive die Kennzeichnung nicht-transgener als Gentechnik-frei; das Malen von allen Maislieferungen, die nach Mexiko importiert werden sollen und nicht als Gentechnik-frei gekennzeichnet sind. Die Autoren des Berichtes fordern weiter eine Fortschreibung des aktuellen Moratoriums für einen kommerziellen Anbau von gentechnisch verändertem Mais in Mexiko. Dagegen befürworten sie durchaus den experimentellen Anbau gentechnisch veränderter Organismen. Grundsätzlich fordern sie weitere Forschungsarbeiten, zum Beispiel um zu klären, welche gentechnisch veränderten in die mexikanischen Sorten und in in der Natur vorkommende verwandte Arten (Teosinthe) einkreuzten und in welchem Umfang dies geschehen ist. Der 44-seitige Bericht liegt vollständig bisher nur in spanischer Sprache vor, ein Teil - Schlussfolgerungen und Empfehlungen - wurde ins Englische übersetzt. Der Bericht findet sich zum Download im Internet unter: www.greenpeace.org (www.greenpeace.org) (pau)

Gv-Mais schädigt Schmetterlinge

Neue Langzeit-Untersuchungen weisen auf die Gefährdung von Schmetterlingen durch gentechnisch veränderten (gv) Mais hin. WissenschaftlerInnen von der Universität des US-Bundesstaates Maryland haben die schadigende Wirkung für den Monsanto-Bt-Mais MON810 und für den von Syngente hergestellten und vertriebenen Bt11-Mais nachgewisen. In einer Greenpeace-Presseerklärung vom 9. Dezember dieses Jahres heißt es, dass zum Beispiel mehr als 20 Prozent der Raupen des geschützten Monarchfalters, nicht zu Schmetterlingen entwickelt haben, wenn sie den Pollen der gv-Maissorten gefressen hatten. Der Greenpeace Gentechnik-Experte Christoph Then spricht in diesem Zusammenhang von der unkalkulierbaren Wirkung der Gentechnik. Seiner Meinung nach könne "man den Untersuchungen der Gen-Konzerne nicht trauen"; er fordert, dass Anbau der verdächtigen Sorten in Europa gestoppt werden müsse. Auch an anderer Stelle deuten sich schädliche Wirkungen des MON810 an, nämlich in einer Untersuchung der Biologischen Bundesanstalt in Braunschweig, wo Dr. Wolfgang Büchs ebenfalls an der Wirkung der gentechnisch veränderten Maissorte auf Insekten forscht. Eines der Ergebisse zeigt zum Beispiel, dass sich die Larven von Trauermücken länger und mehr von den Pollen des MON810 fressen müssen. MON810 ist der Europäischen Union zum Anbau zugelassen, die Zulassung für den Syngenta-Mais Bt11 steht in der nächsten Zeit an. (Greenpeace-PM, 9.12.04; www.biosicherheit.de, 16.06.04) (pau)

Syngenta: Kein gv-Weizen

Der Saatgut-Hersteller Syngenta mit Sitz in Maintal hat angekündigt, in Deutschland vorläufig keine weiteren Versuche mit gentechnisch verändertem (gv) Weizen durchführen zu wollen. Dies gab der Sprecher des Unternehmens, Peter Hefner, Anfang November bekannt. Er verwies auf die Zerstörung eines Versuchsfelds im letzten Frühjahr. Mitglieder der Umweltschutzorganisation Greenpeace hatten gegen den - vom Robert-Koch-Institut bei Bernburg in Sachsen-Anhalt genehmigten - Anbau durch die Aussaat von Öko-Weizen auf dem Versuchsfeld protestiert. Syngenta wollte auf dem Feld Versuche mit pilzresistentem gv-Weizen durchführen. Das Projekt werde möglicherweise im Ausland fortgesetzt, so Hefner. Grundsätzlich bestehe jedoch Interesse am Standort Deutschland, sowohl was die Gentechnik-Forschung als auch den Markt für gentechnisch veränderte Produkte betreffe, so Hefner weiter. (Mitteldeutsche Zeitung, 03.11.04) (ts)

Erschienen in
GID-Ausgabe
167
vom Dezember 2004
Seite 19 - 23

GID-Redaktion

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