Gentechnikgesetz-Novelle

Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft ist nicht gewährleistet

Ende Juli gingen den Verbänden die Entwürfe für die Änderung des Gentechnikrechts zu. Daraus geht hervor: Die gentechnikfreie Landwirtschaft wird nicht ausreichend geschützt.

Mit der Vorlage der neuesten Entwürfe nähern sich die Diskussionen um das Gentechnikgesetz ihrem vorläufigen Ende. Gegenüber den Erwartungen (1) sind die geplanten Änderungen weniger katastrophal ausgefallen als befürchtet. Allerdings sieht eine Politik, die dem Umstand großer Ablehnung gegenüber der Agro-Gentechnik in der Bevölkerung gerecht wird und der gentechnikfreien Land- und Lebensmittelwirtschaft dauerhaftes Bestandsrecht sichert, anders aus.

Haftung bleibt, wie sie ist: unsicher

Eines der Kernstücke des derzeit gültigen Gentechnikgesetzes ist die Haftungsregel: Ihr zufolge haften Landwirte, die gentechnisch veränderte Organismen (GVO) anbauen, gemeinschaftlich und verschuldensunabhängig. Das bedeutet, sie haften zusammen, wenn mehrere als Verursacher einer Verunreinigung in Frage kommen und sie haften im Verunreinigungsfall auch dann, wenn sie sich an die Regeln der Guten fachlichen Praxis für den Anbau von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen gehalten haben. Unsicher bleibt aber auch weiterhin, ob es zu einem Schadensausgleich kommt, wenn die gefundene Durchmischung unterhalb des Kennzeichnungsgrenzwertes von 0,9 Prozent liegt. Die geplante Beibehaltung dieser Regelung veranlasst den Deutschen Bauernverband weiterhin dazu, „vom Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen abzuraten“. Damit sprechen sich alle Vertretungen der Landwirte gegen den Anbau von GVO aus. Bemerkenswert ist zudem, dass Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) es nicht geschafft hat, die Industrie für einen Haftungsfonds zu gewinnen. Diese lehnt eine Beteiligung schlicht ab - ein Vertrauensbeweis sieht anders aus.

Abstand für Auskreuzungen

In der öffentlichen Debatte besonders stark wahrgenommen wurde die Diskussion um die Abstände zwischen Feldern mit und ohne GVO. Für den Mais wurden solche jetzt festgelegt: Ist das gv-Maisfeld zu Öko-Mais benachbart, müssen 300 Meter Abstand eingehalten werden, zu einem konventionellen Feld nur 150 Meter. Dies wird von allen Seiten kritisiert, zum einen wegen der Differenzierung zwischen öko und konventionell. Zum anderen gibt es Kritik, weil die Abstände den KritikerInnen zu gering, den Befürwortern aus Industrie (zum Beispiel die Deutsche Industrievereinigung Biotechnologie - DIB) und den WissenschaftlerInnen (zum Beispiel die Deutsche Forschungsgemeinschaft - DFG) aber zu groß sind. Nicht zuletzt wegen aktueller Untersuchungen (2) fordern Verbände aus der Landwirtschaft (zum Beispiel die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft) und aus Umwelt- und Naturschutz (zum Beispiel der BUND) deutlich höhere Werte und die Einführung von ebensolchen Regelungen auch für Schutzgebiete. Probleme aus Sicht des Naturschutzes werden auch nach Ansicht des Naturschutzbunds (Nabu) weiterhin ignoriert: Dieser fordert vor allem ein Verbot von Freisetzungsversuchen und kommerziellem Anbau von GVO für Schutzgebiete.

Mehr, nicht weniger Beteiligung der Öffentlichkeit

In der Stellungnahme des Gen-ethischen Netzwerkes (GeN) spielen die Rahmenbedingungen für Freisetzungsversuche eine besondere Rolle. Die Bundesregierung plant, das so genannte „vereinfachte Verfahren“ festzuschreiben. Das würde zu deutlich geringeren Möglichkeiten der Öffentlichkeit führen, sich kritisch zu entsprechenden Verfahren zu äußern. Konkret ist geplant, dass die Öffentlichkeit nur noch bei dem jeweils ersten Standort beteiligt ist, und nicht mehr bei Nachmeldungen. Regionale Aspekte werden entsprechend geschwächt. Die Kritik des GeNs geht aber über diesen speziellen Aspekt hinaus und fordert insgesamt eine größere Transparenz, zum Beispiel die Veröffentlichung von relevanten Dokumenten im Internet.(3) Was am Ende aus der Novellierung wird, ist aber noch nicht sicher, gilt doch auch im Falle des Gentechnikgesetzes der alte Wahlspruch der ParlamentarierInnen: „Es ist noch kein Gesetz so aus dem Bundestag herausgekommen, wie es hineinging“.

  1. Siehe dazu auch den Artikel „Recht für die Gentechnik“ vom gleichen Autor im GID 179, Dezember 2006/Januar 2007.
  2. A. Messean und Kollegen: „New case studies on the coexistence of GM and non-GM crops in European Agriculture“. Europäische Kommission - Gemeinsame Forschungsstelle. Januar 2006. Technischer Report EUR 22102 EN, ISBN 92-79-01231-2, Im Netz unter: www.jrc.es.
  3. Im Internet unter www.gen-ethisches-netzwerk.de oder in print beim GeN (siehe Impressum).
Erschienen in
GID-Ausgabe
183
vom August 2007
Seite 47

Christof Potthof war bis Ende April 2020 Mitarbeiter im GeN und Redakteur des GID.

zur Artikelübersicht