Kurz notiert – Mensch und Medizin

Pränatal­diagnostik

Gezielte Anti-D-Prophylaxe

Ab sofort können rhesus-negative schwangere Personen den Rhesusfaktor des Fötus auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung bestimmen lassen. Der entsprechende Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses trat zum 01. Juli 2021 in Kraft. Die sog. Anti-D-Prophylaxe soll zielgerichteter eingesetzt werden. Das heißt nur in Fällen, in denen der nicht-invasive Pränataltest (NIPT) der rhesus-negativen Schwangeren auf einen rhesus-positiven Fötus hinweist. So sollen unnötige Gaben von Blutprodukten (Anti-D-Immunglobulin) an Schwangere vermieden werden. Da der NIPT eine genetische Untersuchung ist, gelten die Beratungs- und Qualifikationsauflagen des Gendiagnostikgesetzes. Der Beschluss gilt nur für Einlingsschwangerschaften und der Test darf frühestens ab der 12. Schwangerschaftswoche eingesetzt werden. (Siehe „Vorgeburtliche Rhesusfaktor-Bestimmung“, Kurz notiert, GID 255, S.28; Ärzteblatt, 29.06.21, www.aerzteblatt.de) (ts)

Reproduk­tions­medizin

Israel: Gerichtsurteil über Leihmutterschaft

Nach einem zehnjährigen Rechtsstreit hat das höchste Gericht in Israel entschieden, dass nun auch gleichgeschlechtlichen Paaren und alleinstehenden Männern die Inanspruchnahme einer „Leihmutter“ zur Realisierung ihres Kinderwunsches erlaubt sein soll. Seit 1996 ist „Leihmutterschaft“ in Israel unter strengen Auflagen legal. Da ausschließlich heterosexuelle Paare und Frauen Kinderwünsche per „Leihmutterschaft“ realisieren konnten, wurde das bestehende Gesetz bereits vor einem Jahr als diskriminierend eingestuft. Innerhalb der nächsten sechs Monate soll nun im Parlament eine Gesetzesänderung vollzogen werden. Die Vorsitzende des israelischen LGBTQ+-Verbandes und zahlreiche israelische Politiker*innen aus dem links-liberalen Spektrum begrüßen diese Entscheidung als historischen Meilenstein für die Gleichberechtigung homosexueller Paare. Auch in Deutschland gibt es Stimmen, die eine Legalisierung der „Leihmutterschaft“ fordern. Entsprechende Forderungen findet sich beispielsweise im Wahlprogramm 2021 der FDP. Kritiker*innen, wie die Feministische Initiative gegen reproduktive Ausbeutung (fem*ini) warnen hingegen vor einer Wunscheltern-zentrierten, unkritischen Bewertung von „Leihmutterschaft“ und weisen auf problematische Aspekte dieser Praxis hin. (Frankfurter Rundschau, 12.07.21, www.fr.de) (lm)

Land Berlin fördert Kinderwunschbehandlung

Seit Anfang Juli 2021 kann auch für eine Kinderwunschbehandlung mit sog. Fremdsamenspende eine finanzielle Förderung beim Land Berlin beantragt werden. Die Grundlage dafür ist die Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“. Damit hat Berlin als zweites Bundesland nach Rheinland-Pfalz nun auch homosexuelle, weibliche Paare in das Förderprogramm aufgenommen. Sie können einen Kostenzuschuss für künstliche Befruchtungstechniken, In-vitro-Fertilisation oder intrazytoplasmatische Spermieninjektion, erhalten – allerdings nur wenn eine sog. medizinische Indikation vorliegt. Auch heterosexuelle Paare, die auf eine Fremdsamenspende angewiesen sind, können durch die neue Regelung auf Landesebene nun finanzielle Förderung beantragen. Die Höhe der Unterstützungen richtet sich nach der Behandlungsmethode. (Berlin Landesamt für Gesundheit und Soziales, o.D., www.berlin.de) (lm)

Schweizer haben schlechte Spermien

Genfer Forscher*innen zeigten kürzlich in einer Studie einen Zusammenhang zwischen den Berufen von Müttern und der Spermienqualität ihrer Söhne auf. Bereits vor zwei Jahren hatte eine Untersuchung mit 3.000 Stellungspflichtigen gezeigt, wie schlecht es um deren Spermienqualität steht. Demnach erfüllen fast zwei Drittel der 18- bis 22-jährigen Männer die Normwerte der WHO für fruchtbare Männer nicht. Insgesamt habe die Spermienqualität der Schweizer Männer seit Beginn des 20. Jahrhunderts um etwa 50 Prozent abgenommen, so Alfred Senn, Co-Autor der Studie. Bei der Ursachensuche für die beunruhigenden Befunde kam ein Team der Universität Genf nun einen Schritt weiter: Wenn schwangere Frauen bei der Arbeit Pestiziden, Weichmachern oder Schwermetallen ausgesetzt sind, bekommen sie häufiger Söhne mit Fruchtbarkeitsproblemen. So sind Söhne von Bäuerinnen und Friseurinnen besonders betroffen. Dass Pestizide oder Weichmacher einen Einfluss auf die Spermienqualität haben können, ist seit längerem bekannt. Neu an der Studie sei, so Senn, dass eine Korrelation zu den Berufen der Mütter festgestellt werden konnte. Der Wissenschaftler fordert deshalb, dass Frauen während der Schwangerschaft besser geschützt werden: Die Frauen müssten darüber informiert werden, welche Produkte negative Folgen haben könnten. Wichtig seien auch weitere Forschungen. An der Universität Genf laufen deshalb Folgestudien. (Tagesanzeiger, 26.04.21, www.tagesanzeiger.ch; Rendez-vous, 27.04.21, www.srf.ch) (biorespect: ps)

EU: Abtreibung ist Menschenrecht

Das EU-Parlament hat das Recht auf sexuelle und reproduktive Gesundheit als ein unveräußerliches Menschenrecht anerkannt, das untrennbar mit den Prinzipien von Rechtsstaatlichkeit und Demokratie verknüpft ist. Der mit rund 500 Änderungsanträgen hochdiskutierte, rechtlich nicht bindende Bericht des kroatischen Sozialdemokraten Matić wurde in der Parlamentsabstimmung bei 42 Enthaltungen mit 378 zu 255 Stimmen angenommen. Das Parlament fordert die EU-Kommission, den Europarat sowie seine Mitgliedsstaaten mit der verabschiedeten Entschließung u.a. dazu auf, Maßnahmen zur Gewährleistung eines sicheren und legalen Zugangs zu Abtreibungen, Verhütungsmitteln, Fruchtbarkeitsbehandlungen sowie zur Schwangerschafts- und Geburtsfürsorge zu ergreifen. Das Papier kritisiert die teils gängige Praxis, Patient*innen medizinische Behandlungen aus Gewissensgründen zu verwehren, als Gefährdung von Recht und Leben. (Europäisches Parlament, 24.06.21, www.kurzelinks.de/gid258-kn; Politico, 24.06.21, www.politico.eu; Ärzteblatt, 25.06.21, www.aerzteblatt.de) (tr)

Yasminelle-Prozess gegen Bayer gescheitert

Die Berufungsklage der vom Verhütungsmittel „Yasminelle“ geschädigten Felicitas Rohrer gegen die Bayer AG ist vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe abgewiesen worden. Als Begründung führt das OLG auf, Rohrer sei der Nachweis nicht gelungen, dass die Einnahme von Yasminelle eine (Mit-)Ursache für die Lungenembolien war. Auch ein Langstreckenflug, den Roher einen Monat vor der Lungenembolie tätigte, könne ursächlich sein. Eine Revision wurde nicht zugelassen. Vor zehn Jahren reichte Rohrer eine Klage gegen die Bayer AG ein, nachdem sie 2009 eine beidseitige Lungenembolie und einem Herzstillstand nur knapp überlebte. Rohrer macht die Verhütungspille Yasminelle mit dem Wirkstoff Drospirenon für ihre Krankheitsgeschichte verantwortlich und sie ist nicht allein: Offizielle Zahlen zu Thrombosen und Lungenembolien in Verbindung mit dem Medikament gibt es zwar nicht, aber auf der Webseite der Initiative „Risiko Pille“ sind die Erfahrungsberichte vieler weiterer möglicher Yasminelle-Betroffener veröffentlicht. Rohrers Klage auf Schadenersatz und Schmerzensgeld von mindestens 200.000 Euro war Ende 2018 vom Landgericht Waldshut-Tiengen abgewiesen worden. Anders in den USA: hier erhielten 10.600 Anspruchstellerinnen insgesamt rund 2,1 Milliarden US-Dollar von Bayer aufgrund von Nebenwirkungen von Drospirenon-haltigen Medikamenten des Konzerns. (taz, 03.05.21, www.taz.de; BZ, 25.06.21, www.badische-zeitung.de) (ib)

Genome Editing

Erste in vivo CRISPR-Cas-Therapie

Forscher*innen haben zum ersten Mal ein auf CRISPR-Cas basierendes Medikament direkt an Menschen verabreicht. Dabei hatte das Medikament bei drei von sechs der Patient*innen den gewünschten Effekt. In der noch nicht beendeten klinischen Phase-1-Studie wird an Transthyretin-Amyloidose erkrankten Patient*innen das Medikament NTLA-2001 verabreicht, um die Produktion eines dysfunktionalen Proteins in der Leber zu verhindern. Aufgrund einer Abweichung im Transthyretin-Gen faltet sich das Protein falsch und lagert sich in Organen der Betroffenen ab. Zur Standardbehandlung gehört eine Lebertransplantation. Das getestete Medikament NTLA-2001 besteht aus Lipid-Nanopartikeln mit einem CRISPR-Cas-Komplex und soll nach intravenöser Injektion das Transthyretin-Gen abschalten. Nach vierwöchiger Behandlung zeigten vorläufige Daten eine Reduktion des Proteins von 52 Prozent (niedrige Dosis) und 87 Prozent (hohe Dosis) und nur wenige kurzfristige Nebenwirkungen. Über langfristige Nebenwirkungen ist noch nichts bekannt. Finanziert wurde die Studie durch Intellia Therapeutics, das von der CRISPR-Cas-Entwicklerin Jennifer Doudna mitgegründet wurde, und Regeneron Pharmaceuticals. (The New England Journal of Medicine, 26.06.21, doi: 10.1056/NEJMoa2107454; Science, 02.07.21, doi: 10.1126/science.373.6550.16) (mj)

Ukraine: Wollte Klinik Menschen CRISPRn?

Mehreren Genetiker*innen wurde von der ukrainischen Medeus-Klinik in Kiev ein Jobangebot für ein Projekt unterbreitet, dessen „langfristiges Ziel die Arbeit mit Menschen unter Verwendung editierter Stammzellen” sein soll. Die Klinik plane, graue Haare, die Qualität der Haut oder die Brustgröße mit Hilfe von CRISPR-Cas zu editieren. Gleichzeitig wird in einem öffentlich zugänglichen Jobangebot auf dem Portal LinkedIn damit geworben, mit Zellkulturen, Tiermodellen und später auch mit Menschen zu arbeiten. Die rechtliche Seite der Arbeit sei laut Jobangebot geklärt. Auf Nachfrage des Medizin-Blogs „The Niche“ ruderte die verantwortliche Ärztin unterdessen zurück – sie würden nicht an Menschen, sondern nur in vitro mit menschlichen Zellen arbeiten. Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern, gibt es in der Ukraine für den Einsatz von CRISPR bei Menschen keine entsprechenden Regulierungen. (The Niche, 28.05.21 u. 30.05.21, www.ipscell.com) (mj)

Biobanken & Big Data

Gendaten-Auswertung für chinesisches Militär?

Chinas größtes Genom-Unternehmen Beijing Genomics Institute (BGI) scheint den vorgeburtlichen genetischen Bluttest Nifty zu nutzen, um Gendaten von Millionen schwangeren Personen zu sammeln und auszuwerten. Dies geht aus einer umfangreichen Analyse der Nachrichtenagentur Reuters hervor. Die Daten würden für umfassende Forschungen zu den genetischen Eigenschaften von Bevölkerungsgruppen genutzt. BGI vermarktet den gemeinsam mit dem chinesischen Militär entwickelten nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) seit 2013 auch im Ausland. Der Test wird in mindestens 52 Ländern verkauft, bisher wurden über acht Millionen schwangere Personen getestet. Damit gehört der Nifty-Test zu den meistverkauften NIPT der Welt. Das Unternehmen bestätigte anonymisierte genetische Daten aus „übrig gebliebenen Blutproben“ für Bevölkerungsforschung zu nutzen. Reuters fand die genetischen Daten von mehr als 500 Testnutzer*innen, auch aus Europa und Asien, in der von Chinas Regierung finanzierten China National GeneBank. Expert*innen warnen schon seit Längerem vor dem Datenschutzrisiko von NIPT. (Siehe „Datenschutzrisiko NIPT“, Kurz notiert, GID 254, S.28; Reuters, 08.07.21, www.reuters.com) (ts)

Doctolib erhält BigBrotherAward

Für die systematische Missachtung der ärztlichen Vertraulichkeit bei der Verarbeitung von Patient*innen-Daten geht der diesjährige BigBrotherAward in der Kategorie Gesundheit an das Online-Terminvermittlungsportal Doctolib. Wollen Ärzt*innen die Doctolib GmbH für ihre Terminvergabe nutzen, müssen sie zunächst Zugriff auf alle gespeicherten Patient*innenenstammdatensätze gewähren, die dann wiederum regelmäßig mit dem Vermittlungssystem von Doctolib abgeglichen werden. Doctolib verarbeitet also auch Daten von Patient*innen, die die Plattform noch nie genutzt haben, ohne dass sie darüber informiert werden. Mit der Zustimmung zu den Nutzer*innen-AGBs werden außerdem alle Ärzt*innen von der gesetzlichen Schweigepflicht entbunden, und obwohl Doctolib die Patient*innendaten von verschiedenen Ärzt*innen eigentlich nicht bei sich zusammenführen darf, konnte der Chaos Computer Club in über 150 Millionen Fällen genau das nachweisen. Die Laudatio hielt der Datenschutzexperte Thilo Weichert. Mit den BigBrotherAwards werden seit dem Jahr 2000 Datensünder in Wirtschaft und Politik prämiert. (Netzwerk Datenschutzexpertise, 08.06.21, www.netzwerk-datenschutzexpertise.de; BigBrotherAward, 11.06.21, www.bigbrotherawards.de) (mj)

Polizeiliche DNA-Analysen

Schweiz: Nationalrat winkt DNA-Profil-Gesetz durch

Bald könnten aus DNA-Profilen in Gendatenbanken der Schweizer Polizei auch Hinweise auf äußerliche Merkmale wie beispielsweise Haar- und Augenfarbe, Alter oder sog. biogeografische Herkunft herausgelesen werden. Einer entsprechenden Gesetzesvorlage wurde im Nationalrat im Mai mit 125 zu 52 Stimmen und 12 Enthaltungen zugestimmt. Nun muss nur noch die Kleine Kammer (Ständerat) zustimmen. Gegenwärtig darf die Schweizer Polizei bei DNA-Spuren am Tatort lediglich nach Übereinstimmungen in vorhandenen Gendatenbanken suchen und es darf nur das Geschlecht eruiert werden. Die Schweizer Regierung und auch der Nationalrat wollen, dass Strafverfolger*innen auf diese sog. Phänotypisierung zurückgreifen können. Sie soll bei allen Straftaten zulässig sein, bei denen eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren drohe. Die Vorlage regelt auch den Suchlauf nach Verwandtschaftsbezug, der bereits angewendet wird. Meldet die DNA-Datenbank beim Abgleich einer DNA-Spur keinen Treffer und sind alle Ermittlungen ergebnislos geblieben, ist ein solcher Suchlauf eine Option, um die Person zu identifizieren, von der die sichergestellte DNA-Spur stammt. Ergibt sich in der Datenbank eine Übereinstimmung, wird im Kreis der Verwandten nach dem*der Spurenleger*in gesucht. Dieser Suchlauf ist ebenfalls nur für die Aufklärung von Verbrechen zulässig und soll durch die Staatsanwaltschaft angeordnet werden müssen. (SWISSINFO, 04.05.21, www.swissinfo.ch; Parlamentsdienste, 04.05.21, www. parlament.ch;) (biorespect: ps)

Wissenschaftskritik

Tausende unveröffentlichte Studien

Ein neuer Bericht, der unter anderem von der deutschen NGO TranspariMED veröffentlich wurde, zeigt, dass die Ergebnisse vieler klinischer Studien in Europa entweder überhaupt nicht oder nur teilweise veröffentlicht werden. Zudem werden laufende Studien regelmäßig nicht in das zentrale EU-Register für klinische Studien „EudraCT“ eingetragen. Die verantwortlichen nationalen Arzneimittelbehörden kommen damit ihrem in den Transparenzregeln der EU festgeschriebenen Auftrag nicht nach. Danach müssen potenziell lebensrettende Daten zu neuen Medikamenten und Impfstoffen schnell und konsequent veröffentlicht werden. Bis 2015 wurden bei EudraCT z.B. über 1.200 genehmigte Arzneimittelstudien in Frankreich und über 800 polnische Studien schlicht nicht vermerkt. Des Weiteren wurden nur von 10 Prozent der in den Niederlanden registrierten Studien Ergebnisse publiziert – in anderen EU-Ländern sind die Quoten nicht viel besser. Von den Arzneimittelbehörden wird daher eine konsequente Überprüfung und Aktualisierung der Daten gefordert. (MedRxiv, 03.07.21, doi: 10.1101/2021.06.29.21259627; TranspariMed, 04.07.21, www.transparimed.org; Tagesschau, 04.07.21, www.tagesschau.de) (mj)

Herkunft der Knochenfunde an der FU Berlin (weiter) unklar

Die im Juli 2014 bei Grabungsarbeiten auf dem Gelände der Freien Universität (FU) in Berlin-Dahlem gefundenen menschlichen Knochen wurden bis heute keiner genauen Herkunft zugeordnet. In der Berliner Zeitung kritisierte der NS-Historiker Götz Aly im Juni den mangelnde Aufklärungswillen des FU-Präsidiums. Bei den Knochen handelt es sich laut Aly sehr wahrscheinlich um aus Auschwitz stammende Präparate, die vom dort 1943/44 tätigen Arzt Josef Mengele zu Forschungszwecken nach Berlin geschickt wurden. Nahe dem Fundort befand sich zu dieser Zeit das Kaiser-Wilhelm-Institut für menschliche Erblehre, Anthropologie und Eugenik. Laut der zuständigen Gerichtsmediziner*innen erinnerten die Funde an „biologische / medizinische Präparate“. Statt ihre Herkunft zu klären, wurden die Knochenfragmente im Dezember 2014 kremiert und anonym begraben. Im Jahr darauf wurde das Nichtstun des FU-Präsidiums bekannt und weitere Ausgrabungen erfolgten. Ihr Ergebnis wurde im Februar 2021 im kleinen Rahmen vorgestellt, ein Bericht zu den bislang vorgenommenen Grabungen durch Susan Pollock, Professorin für Archäologie, ist jedoch bis heute unveröffentlicht. Laut Aly empfiehlt der Bericht weitere Grabungen, während der FU-Präsident Günter M. Ziegler behauptet weitere Nachforschungen würden „keine großen Erkenntnisse bringen“. (Berliner Zeitung, 15.06.21, www.berliner-zeitung.de; Freie Universität Berlin, 10.06.21 u. 22.06.21, www.fu-berlin.de) (mj)

Biopolitik

Problematische Blutspende-Regelung

Im März diskutierte der Gesundheitssauschuss des Bundestages anlässlich von Anträgen der Grünen und der FDP darüber, dass „Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM)“ hierzulande ein Jahr lang nach dem letzten Sexualkontakt kein Blut spenden dürfen. Bis 2017 waren MSM und „Transsexuelle“ langfristig von der Blutspende ausgeschlossen. Auch die neue Regelung wurde vom Lesben- und Schwulenverband (LSVD) als „nicht nur diskriminierend, sondern schlichtweg falsch“ kritisiert. Laut Bundesärztekammer sei die Richtlinie „epidemiologisch“ begründet und beziehe sich auf das Risikoverhalten der ausgeschlossenen Gruppen. Doch die tatsächliche wissenschaftliche Basis dieses Kriteriums ist umstritten. Die Grünen-Fraktion fordert in einem Änderungsantrag für das Transfusionsgesetz, dass „tatsächliche Risiken nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen rational abgewogen werden“, statt ganze Gruppen pauschal auszuschließen. Auch die FDP-Fraktion forderte eine Änderung der Richtlinie. Entscheidend für ein Infektionsrisiko sei „nicht die sexuelle oder geschlechtliche Identität eines Menschen, sondern das tatsächliche Risikoverhalten“. Die Anträge wurden nun im Juni mit Stimmen der CDU/CSU, SPD und AfD abgelehnt. (LSVD, 23.03.21, www.lsvd.de; Bundestag Drucksache 19/30603, 19/15260 u. 19/19497) (ib)

Behinderung

Contergan: Sonderfonds aufgelöst

Mit der sechsten Änderung des Conterganstiftungs-Gesetzes hat der Bundestag die vorgezogene Ausschüttung aller jährlichen Sonderzahlungen an Geschädigte bis zum 30. Juni 2022 beschlossen. Seit 2009 können Personen, die um 1960 wegen des Skandalmedikaments Contergan mit weitreichenden körperlichen Beeinträchtigungen zur Welt kamen, diese Zahlungen zusätzlich zur lebenslangen Rente bei der Stiftung beantragen. Den Wünschen Betroffener folgend trägt die 1972 als „Stiftung Hilfswerk für behinderte Kinder“ gegründete Stiftung außerdem fortan den Namen „Conterganstiftung“. Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer (Bündnis 90/Die Grünen) sieht die dringendsten Probleme der Stiftung allerdings nicht als gelöst an. Intransparenz und Willkür hätten das Vertrauen Betroffener in ihre Stiftung untergraben. Im Herbst 2019 versuchte die Stiftung 64 ausländischen Geschädigten ungeprüft ihren Rentenanspruch abzuerkennen. Daher beschloss der Bundestag 2020, einen Verlust des Anspruches grundsätzlich auszuschließen. (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/19889, 19.05.21; Tagesschau, 18.06.20 u. 06.12.19, www.tagesschau.de) (tr)

Entschädigung für Duogynon-Geschädigte?

Eine unabhängige Untersuchung soll klären, ob Geschädigte des Schwangerschaftstests Duogynon in Zukunft Unterstützung durch einen Entschädigungsfonds erhalten. Das verkündete der Petitionsausschuss des Bundestages, nachdem er eine entsprechende Petition mit dem zweithöchsten Votum „zur Erwägung“ an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) überstellte. Laut der Petition von 2017 wurde Duogynon als Schwangerschaftstest des Pharmaunternehmens Schering, der heutigen Bayer AG, in den 1960er bis 1980er Jahren verschrieben. Waren die Frauen bereits schwanger, hätten die in Duogynon enthaltenen Hormone zu Behinderungen und Totgeburten führen können. Die Autorin der Petition geht von mehr als 500 Säuglingen aus, die allein in Deutschland geschädigt worden seien, wobei die Dunkelziffer deutlich höher liege. (siehe „BGM untersucht Duogynon-Skandal“ unter Kurz notiert, GID 255, S.28; Parlamentsnachrichten, 19.05.21, www.bundestag.de) (ib)

Corona

Keine Patentfreigabe

Im Streit um die temporäre Freigabe von Covid-19-Impfstoffpatenten zur Produktionssteigerung gerät die Bundesregierung weiter unter Druck. Während Kanzler*innenamtsminister Braun (CDU) Ende Juni bekräftigte, dass eine Freigabe dem Innovationsdruck schade und den nötigen Produktionsausbau nicht beschleunigen könne, zieht Bundesaußenminister Maas (SPD) eine Notfallfreigabe in Betracht. Zuletzt machten unter anderem der US-amerikanische Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph E. Stiglitz geistige Eigentumsrechte für die prekäre Versorgungslage in ärmeren Weltregionen mitverantwortlich. Großbritannien, Deutschland und die EU-Kommission lehnten eine Freigabe auf dem G7-Gipfel Mitte Juni erneut ab und verwiesen stattdessen auf die globale Verteilungsinitiative Covax. Covax sammelt und erwirbt Impfstoffe zur Versorgung notleidender Staaten, gilt jedoch als unterfinanziert: Bisher sollen nur drei Prozent der Menschen auf dem afrikanischen Kontinent eine Impfdosis erhalten haben. Die Freigabe von Covid-19-Patenten wird seit Herbst 2020 von der Mehrheit der Mitglieder der WHO gefordert und muss einstimmig beschlossen werden. Sie wird seit Mai von US-Präsident Biden unterstützt, der im Rahmen des G7-Gipfels Spenden und Exporte ankündigte, sobald alle US-Bürger*innen versorgt seien. (Ärzteblatt, 08.06.21 u. 23.06.21, www.aerzteblatt.de; Tagesschau, 13.07.21, www.tagesschau.de) (tr)
Stammzell­forschung

Deutschland: Embryonenschutz auf der Kippe?

Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften fordern, das Embryonenschutzgesetz (ESchG) zu kippen. Nach dem ESchG darf in Deutschland nur mit embryonalen Zelllinien geforscht werden, die vor einem bestimmten Stichtag erzeugt und aus dem Ausland importiert wurden. In ihrer Stellungnahme schlagen die Wissenschaftsorganisationen nun ein Ende dieses Verbots zugunsten bestimmter Forschungsziele vor, deren „Hochrangigkeit“ durch ein eigens geschaffenes Gremium bewertet werden solle. Als Beispiele nennen die Autor*innen die Forschung zur Behandlung von Unfruchtbarkeit. Auch Experimente zu Risiken von Keimbahneingriffen zur „Korrektur erblicher Erkrankungen“ könne so ein hochrangiges Forschungsziel sein. Sie schlagen vor, dafür „überzählige“ Embryonen aus künstlichen Befruchtungen zu verwenden. Von der International Society for Stem Cell Research (ISSRC) wurde zeitgleich ähnlich argumentiert und mit einer neuen Richtlinie das 14-Tage-Limit für die Kultivierung von Embryonen abgeschafft. Diese selbstgesetzte zeitliche Begrenzung für die Kultivierung von im Labor erschaffene Embryonen galt seit der Geburt des ersten Kindes, das aus einer künstlichen Befruchtung hervorging. Wie die Bioethikerin Josephine Johnston in der Fachzeitschrift Nature kritisierte, enthalten die neuen ISSRC-Richtlinien keinerlei Zeitbegrenzung mehr für die Kultivierung von Embryonen im Labor. Die Stellungnahme der deutschen Wissenschaftler*innen antizipiert diese Entwicklung und formuliert schwammig, bei einer Auflösung des ESchG solle „die internationale Diskussion um die Kultivierung und Erforschung fortgeschrittenerer Embryonalstadien über den bislang üblichen Zeitraum von 14 Tagen hinaus“ miteinbezogen werden. (Leopoldina, 26.05.21, www.leopoldina.org; ISSRC, 26.05.21, www.isscr.org; Nature, 22.06.21, doi: 10.1038/d41586-021-01697-2) (ib)

GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
258
vom August 2021
Seite 28 - 31

GID-Redaktion

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