In dem dem GID vorliegenden Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Regelung der Gendiagnostik wird der Beratung vor der Durchführung eines Gentests eine zentrale Rolle zugewiesen. Der so genannte Arztvorbehalt soll sicherstellen, dass Probanden über Vor- und Nachteile der Tests und mögliche Folgen für die Lebensplanung individuell und nicht-direktiv beraten werden. Dass aber längst nicht alle Ärzte, die Patienten mit genetischen Dispositionen betreuen, für deren besondere Erfordernisse sensibilisiert sind, zeigt ein Blick in die Praxis.