Beiträge zu diesem Thema

  • Gesetzlich garantierte Verantwortung

    20. April 2016

    Aus der Geschichte von Bevölkerungspolitik, Vererbungslehre und Genetik ist die Beratung nicht wegzudenken. Dennoch ist der heutige Beratungsimperativ keinesfalls das simple Ergebnis eugenischer Kontinuität. Ein Blick auf gesetzgeberische Intentionen und die Praxis.

  • Beratungs-Engpässe

    Je mehr genetisch getestet wird, desto häufiger muss seit Inkrafttreten des Gendiagnostik-Gesetzes vor dem Test beraten werden. Nur mit welcher Qualifikation? Die große Masse der BeraterInnen will den Aufwand möglichst gering halten, sehr zur Kränkung der Berufsehre der HumangenetikerInnen.

  • Direktive genetische Beratung durch Ärzte?

    Von
    14. Februar 2005

    In dem dem GID vorliegenden Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Regelung der Gendiagnostik wird der Beratung vor der Durchführung eines Gentests eine zentrale Rolle zugewiesen. Der so genannte Arztvorbehalt soll sicherstellen, dass Probanden über Vor- und Nachteile der Tests und mögliche Folgen für die Lebensplanung individuell und nicht-direktiv beraten werden. Dass aber längst nicht alle Ärzte, die Patienten mit genetischen Dispositionen betreuen, für deren besondere Erfordernisse sensibilisiert sind, zeigt ein Blick in die Praxis.