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Kampagne zur britischen DNA-Datenbank

Die britische Nichtregierungsorganisation GeneWatch organisiert derzeit eine Kampagne gegen die weltweit größte DNA-Datenbank, die UK National DNA Database der britischen Polizei. Im Zentrum steht die Kritik an der Aufnahme der DNA-Profile von Unschuldigen ab einem Alter von zehn Jahren.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ECHR) wird innerhalb der nächsten Monate eine Entscheidung treffen, die tiefgreifende Konsequenzen für den Einbehalt der DNA von unschuldigen Personen in Europa haben wird. Im Februar, wenn der „Marper“-Fall verhandelt wird, wird das Gericht darüber urteilen, ob die britische Polizei-Datenbank gegen die europäischen Menschenrechte verstößt oder nicht. Die UK National DNA Database enthält derzeit über 4,5 Millionen im Computer gespeicherte DNA-Profile. Diese sind mit den zugrundeliegenden Proben verknüpft, die im Auftrag der Polizei von kommerziellen Unternehmen auf unbestimmte Zeit gelagert werden. Der ECHR wird möglicherweise zu dem Schluss kommen, dass die DNA-Profile und Körpermaterialien von einer Million unschuldiger Personen zu vernichten sind. Vielleicht entscheidet das Gericht aber auch, dass die unbegrenzte Aufbewahrung dieser Daten und Samples keinen Rechtsverstoß darstellt oder dass es den nationalen Regierungen obliegt, hier ihre eigene Entscheidung zu treffen. Wenn die Bürger und Bürgerinnen sich nicht selbst für ihre Rechte einsetzen, könnte ein fragwürdiges Urteil der biologischen Überwachung ganzer Bevölkerungen in Europa - und darüber hinaus - Tür und Tor öffnen. Auch die Gefahr des Missbrauchs sensibler genetischer Informationen würde dadurch verstärkt.

Methoden der Überwachung

DNA und Fingerabdrücke unterscheiden sich von anderen Methoden der Überwachung wie Fotos oder Irisdiagnose. Vorrichtungen, die an bestimmten Orten installiert werden müssen, um aufzuzeichen, wo eine Person sich aufgehalten hat, sind hier überflüssig. Wohin jemand auch geht, überall können DNA und Fingerabdrücke hinterlassen werden. Deren Aufbewahrung in einer Datenbank ermöglicht daher eine Art biologischer Identifizierung oder „Bioüberwachung“, die dazu benutzt werden kann, zu ermitteln, wo sich eine Person einmal aufgehalten hat. DNA kann im Gegensatz zu Fingerabdrücken auch dazu genutzt werden, verwandtschaftliche Verhältnisse zwischen Individuen zu erforschen (wie zum Beispiel eine Vaterschaft). Die DNA enthält darüber hinaus noch einige andere private Informationen wie Krankheitsdispositionen und andere körperliche Merkmale. Solche Informationen (wie zum Beispiel die Veranlagung für eine genetische Krankheit oder das Nicht-Vorliegen einer biologischen Vaterschaft) können höchst sensibel und dem/der Betreffenden selbst nicht bekannt sein.

Die größte Datenbank der Welt

Die UK National DNA Database wurde im Jahre 1995 angelegt. Durch die folgenden zwei Gesetzesänderungen unter Premierminister Tony Blair konnte sie ihre Bestände sehr schnell ausweiten: • 2001 wurde es zulässig, das DNA-Profil mit zusätzlichen Angaben zur Person auch nach einem Freispruch in der Datenbank zu speichern • 2003 wurde erlaubt, schon bei einer Festnahme eine DNA-Probe zu entnehmen und nicht erst im Falle einer Anklage. Diese Gesetzesänderung trat im April 2004 in Kraft.
Inzwischen enthält die Datenbank die Daten von mehr als 4,5 Millionen Menschen - auf unbefristete Zeit. Dazu gehören die computerisierten DNA-Profile (eine Zahlenfolge, welche auf Teilabschnitten der DNA-Sequenz beruht) und andere Informationen, wie Name und „ethnische Erscheinung“. Polizei-Dateien mit weiteren Angaben über eine Person sind durch eine Verhaftungs-Nummer auch mit der Nationalen DNA-Datenbank verknüpft und werden nun auch auf Dauer gespeichert. Alle DNA-Proben werden ebenso auf unbestimmte Zeit bei denjenigen kommerziellen Unternehmen aufbewahrt, die die DNA-Analysen für die Polizei durchführen und sind mit der Datenbank durch einen Barcode verknüpft. Dies bedeutet, dass die Regierung zum ersten Mal in der britischen Geschichte permanente persönliche Daten sowie DNA und Fingerabdrücke von jedem besitzt, der mindestens zehn Jahre alt ist und in England, Wales oder Nordirland wegen einer Straftat festgenommen worden ist, die die Polizei aufnehmen darf. Dazu zählen Betteln, Trunkenheit, Erregung öffentlichen Ärgernisses, die Teilnahme an illegalen Demonstrationen und kleinere Vergehen, wie Sachbeschädigung durch Fußball spielende oder Schneebälle werfende Kinder. Eine Löschung der Daten ist nur unter „besonderen Umständen“ nach Ermessen des Polizeipräsidenten möglich. In Schottland ist die Gesetzeslage allerdings anders und die personenbezogenen Daten müssen spätestens fünf Jahre nach einem Freispruch aus der Datenbank entfernt werden.

Aufklärung von Straftaten mit Hilfe der Datenbank?

Die Regierung rechtfertigt die Ausweitung der DNA-Datenbank mit dem Argument, dass dadurch eine größere Zahl von Straftaten aufgeklärt werden könne. Es ist bisher aber nicht bewiesen, dass dies tatsächlich der Fall ist. Treffer, die sich beim Abgleich von DNA in Tatortspuren und gespeicherten DNA-Personenprofilen ergeben, betreffen oftmals die Opfer oder unschuldige Passanten. Nur einige Treffer besitzen genügend Beweiskraft, um jemand für eine Straftat verantwortlich machen zu können. Und wiederum nur wenige solcher DNA-Treffer führen tatsächlich zu Anklagen oder Verurteilungen. Der Anstieg der Anzahl von Personen, deren Daten gespeichert werden, hat die zu erwartende Anzahl von „falschen Treffern“ erhöht, nicht jedoch die Wahrscheinlichkeit, ein Verbrechen mithilfe der DNA aufzuklären.1 Effektiv war hingegen das Sammeln von DNA-Tatortspurenprofilen sowie die Beschleunigung des Analyseprozesses. Zwischen 1998/99 und 2002/03 gab es eine deutliche Zunahme von DNA-Beweisen in der Strafverfolgung und in derselben Zeit verdreifachte sich auch die Anzahl der DNA-Spurenprofile, die pro Jahr neu in die Datenbank aufgenommen wurden (von 19.233 in 1998/99 auf 65.649 in 2002/03). Der Anstieg von DNA-Beweisen in diesem Zeitraum ist also auf die Ausweitung der gespeicherten Spurenprofile (speziell bei Diebstahl und Einbrüchen) zurückzuführen und nicht auf die Tatsache, dass weitere Personen in die Datenbank aufgenommen wurden. Seit 2002/03 hat sich die Anzahl der Personen, deren DNA-Profile in der Datenbank gespeichert wurden, mehr als verdoppelt, aber es gab keinen vergleichbaren Anstieg der Anzahl aufgeklärter Verbrechen. Fast alle Erfolge bei der Datenbank-Nutzung ergaben sich aus folgenden Konstellationen: In der Datenbank waren bereits Spurenprofile von vorherigen Taten vorhanden. Oder das DNA-Profil einer verdächtigen Person wurde eingegeben und mit Tatortspuren verglichen. Oder aber das Personenprofil eines Straftäters, der wieder straffällig wurde, war bereits gespeichert. Man findet demgegenüber kaum Fälle, in denen die Aufbewahrung der DNA-Profile Unschuldiger zu einer Aufklärung beigetragen hat. Denn es ist sehr unwahrscheinlich, dass diese Personen irgendwann einmal ein schweres Verbrechen begehen werden. Die britische Regierung hat zugegeben, dass die gegenwärtige DNA-Gesetzgebung sich nicht auf die Wahrscheinlichkeit berufen kann, dass die aufgenommenen Personen in der Zukunft Straftaten begehen werden. In einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage erklärte der Innenminister Joan Ryan, der für die National DNA Database zuständig ist, im Jahr 2006: „Unseres Wissens gibt es keine gesicherten Daten darüber, ob Personen, die festgenommen wurden, gegen die aber kein Verfahren eröffnet wurde, eher dazu neigen, eine Straftat zu begehen als die Bevölkerung im Allgemeinen“. Wenn es eine konkrete Gruppe von Verdächtigen für ein bestimmtes Verbrechen gibt, wird keine DNA-Datenbank gebraucht, um deren Schuld oder Unschuld zu beweisen: Ein DNA-Profil kann von jedem Einzelnen erstellt werden und direkt mit einer Tatortspur verglichen werden. Aus denselben Gründen ist die Speicherung persönlicher Daten nicht nötig, um unschuldige Personen freizusprechen. Nur in den seltensten Fällen wird ein Mann, der wegen einer Gewalttat gegen seine Partnerin festgenommen aber nicht angeklagt wurde, später eine ihm unbekannte Person vergewaltigen. In einem solchen Fall könnte es hilfreich sein, sein DNA-Profil in der Datenbank gespeichert zu haben, da er so schneller identifiziert werden könnte. Es ist jedoch ein äußerst kostspieliges Unterfangen, die Datenbank auf alle festgenommenen Personen auszuweiten, um diese sehr seltenen Fälle zu lösen. Sinnvoller wäre es, das Geld dafür einzusetzen, Gewalt gegen Frauen von vornherein einzudämmen, mit dem Ziel, Vergewaltigungen vorzubeugen.

„Falsche Treffer“ und Datenmissbrauch

Die Speicherung von individuellen DNA-Profilen und Proben beeinträchtigt die Rechte einer Person in vielerlei Hinsicht: • Diese Person könnte fälschlicherweise eines Verbrechens verdächtigt werden, entweder weil ihre DNA sich am Tatort befand, auch wenn sie nicht der Täter war – oder weil ihr Profil zu einem falschen Treffer in der Datenbank führt, wenn dieses Profil mit einem unvollständigen (oder auch vollständigen) Tatortspuren-Profil in einer Datenbank über-einstimmt (siehe Interview mit Peter Schneider in diesem Heft). In drei Jahren wird es sich hier um ein irgendwo in der EU aufgefundenes Tatortspurenprofil handeln können. • Ihre Verwandten könnten aufgrund einer Suche nach Familienangehörigen in der Datenbank identifiziert werden. Dies könnte Familienangehörigen intime persönliche Informationen offenlegen – dass etwa keine Vaterschaft besteht oder dass jemand bei einer Festnahme in die Datenbank aufgenommen wurde. • Ihre DNA oder ihr DNA-Profil könnte ohne ihre Einwilligung in der humangenetischen Forschung verwendet werden. • Falls Kriminelle in die Datenbank eindringen oder Daten missbrauchen, könnten Identität oder Aufenthaltsort besonders verletzlicher Personen (wie Frauen oder Kinder, die von Gewalt bedroht sind, oder Personen in einem Zeugenschutzprogramm) unbeabsichtigt offengelegt werden. Es wäre zum Beispiel möglich, dass Kriminelle gefälschte „Tatort-DNA“, die sie der Zahnbürste oder anderen persönlichen Utensilien eines Opfers entnahmen, zum Datenabgleich vorlegen. • Die unbefristete Speicherung von polizeilichen Festnahmeprotokollen im Verbund mit der DNA-Datenbank könnte dazu führen, dass jemand kein Visum oder keinen Arbeitsplatz bekommt, da die Überprüfung des polizeilichen Führungszeugnisses so ausgeweitet werden kann. • DNA-Profile und damit verlinkte Datensätze könnten an Dritte, einschließlich dem britischen oder ausländischen Geheimdiensten, weitergegeben werden, auch wenn diese mit keinerlei Tatortspuren übereinstimmen.

Recht auf Privatsphäre

Verletzliche Personen, wie Kinder, psychisch Kranke, Menschen aus ethnischen Minderheiten und Schwarze (insbesondere junge schwarze Männer) sind die Hauptbetroffenen der gegenwärtigen Gesetzeslage. Schätzungen zufolge sind in der Datenbank fast 40 Prozent der schwar-zen, in Großbritannien lebenden Männer gespeichert. Und Kindern kann schon ab dem Alter von zehn Jahren ohne deren Einwilligung DNA entnommen werden. DNA-Proben enthalten im Gegensatz zu DNA-Profilen in der Datenbank unbegrenzte genetische Informationen. In manchen europäischen Ländern (Deutschland, Litauen, Schweden und Belgien) werden diese sofort vernichtet, da ihre Aufbewahrung als überflüssig erachtet wird. Die schnelle Ausweitung der UK National DNA Database schwächt das Recht des Einzelnen auf seine Privatsphäre zugunsten der staatlichen Befugnis, die „Bioüberwachung“ einer Person zu initiieren. Diese Bedenken bekommen noch mehr Gewicht angesichts des Vorhabens, die Informationen der UK Datenbank mit anderen europäischen Staaten auszutauschen. Die Organisation GeneWatch UK befürchtet, dass der routinemäßige europäische Austausch von DNA-Profilen, wie er kürzlich vom Prümer Vertrag auf die ganze Europäische Union ausgeweitet wurde, aufgrund der zu erwartenden großen Anzahl zufälliger falscher Treffer zu einem Vertrauensverlust innerhalb der Bevölkerung führen wird (siehe den Artikel „Europäischer DNA-Binnenmarkt“ von Eric Töpfer in diesem Heft).

Mitspracherecht der Bevölkerung

Die Bevölkerung sollte bei der Frage, wessen Daten in DNA-Datenbanken gespeichert werden und wie lange diese Informationen aufbewahrt werden sollen, ein Mitspracherecht haben. GeneWatch UK geht davon aus, dass folgende Schutzmaßnahmen getroffen werden können, ohne die Arbeit der britischen National DNA Database bei der Aufklärung von Verbrechen zu beeinträchtigen: • Die Speicherung von Personenprofilen sollte wieder befristet werden. Nur DNA-Profile von Personen, die wegen schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte verurteilt wurden, sollten auf Dauer gespeichert werden. • Alle DNA-Proben einer Person sollten nach Abschluss der Ermittlungen und nach der Erstellung der computerisierten DNA-Profile zerstört werden. • Es sollte keine Erlaubnis mehr dafür erteilt werden, die Datenbank oder die Probensammlungen der humangenetischen Forschung zur Verfügung zu stellen • Es sollte mehr Transparenz geschaffen und eine unabhängige Kontrollinstanz etabliert werden. • Es sollte wieder eingeführt werden, dass die DNA erst nach einer Anklage und nicht schon bei einer Festnahme entnommen werden kann, außer in Fällen, wo die DNA-Analyse zur Aufklärung eines bestimmten Vergehens erforderlich ist. Diese Empfehlungen sowie Schutzmechanismen wurden erst kürzlich bei einer Umfrage in England und Schottland von der Mehrheit der Befragten befürwortet.2 Das schottische Parlament hat das Vorhaben, die DNA unschuldiger Personen auf unbestimmte Zeit zu speichern und aufzubewahren, zurückgewiesen.

Ausweitung der Datenbank?

Im Jahre 2007 hat die Regierung Großbritanniens vorgeschlagen, die Entnahme von DNA auch dann zu erlauben, wenn eine Person nur wegen eines Vergehens festgenommen wurde, das die Polizei nicht aufnehmen und dokumentieren darf - wie zum Beispiel das Abladen von Müll. DNA-Proben und Fingerabdrücke würden dann in neu eingerichteten „Kurzzeit-Festnahme-Einrichtungen“ in Geschäften und Einkaufszentren genommen werden, in welchen Personen bis zu vier Stunden festgehalten werden könnten, bis ihre Identität ermittelt wäre. Anlässlich einer Bürgerbefragung durch die Regierung lehnte die Association of Chief Police Officers (Vereinigung der leitenden Polizeibeamten) diese Vorschläge mit folgender Begründung ab: „Die Ausweitung der Probenentnahme auf alle Arten von Vergehen könnte als zunehmende Kriminalisierung gesetzestreuer Bürger aufgenommen werden“. Presseberichte deuten darauf hin, dass dieses Vorhaben wohl aufgegeben werden wird. Die britische Regierung hat jedoch mitgeteilt, man werde eine Entscheidung erst nach der Beendigung des Marper-Falls treffen. GeneWatch befürchtet ganz besonders, dass Staaten, in denen die Menschenrechte nicht ausreichend geschützt sind, der Politik Großbritanniens nacheifern könnten, um politische Gegner und deren Angehörige zu verfolgen. Damit schlössen sie sich dem erfolgreichen Versuch der britischen Regierung an, die Internationale Erklärung über humangenetische Daten der UNESCO aus dem Jahre 2003 zu verwässern. Der Entwurf verlangte ursprünglich, die DNA-Daten unschuldiger Personen, die im Zuge polizeilicher Ermittlungen gesammelt wurden, zu löschen. Usbekistan ist eines der Länder, welches vor kurzem die Absicht geäußert hat, eine umfassende DNA-Datenbank einzurichten. Die USA haben bereits ein neues Bundesgesetz verabschiedet, welches die Entnahme von DNA bei der Verhaftung und deren Speicherung auf unbefristete Zeit erlaubt. Jedoch haben nicht alle Bundesstaaten dieser DNA-Entnahme bei der Festnahme von Verdächtigen zugestimmt.3 In Europa werden in Estland DNA-Proben von Verdächtigen auf unbestimmte Zeit aufbewahrt, und Litauen speichert DNA-Proben für einen Zeitraum von 75 Jahren. Irland hat eine neue DNA-Datenbank geplant und beabsichtigt, DNA routinemäßig bei Festnahmen zu erfassen, wenn es sich um Straftaten handelt, die Gefängnisstrafen von mehr als fünf Jahren nach sich ziehen.

Keine internationalen Standards

Inwiefern betrifft dies auch Menschen, die nicht in Großbritannien leben? Erstens muss man sich darüber im Klaren sein, dass jeder und jede nicht nur von einer zwangsweisen Entnahme von DNA durch die Polizei betroffen sein kann, sobald er oder sie irgendwo in England, Wales oder Nordirland verhaftet und zu einer Polizeistation gebracht wurde. Hinzu kommt, dass dort das DNA-Profil und die DNA-Probe aufbewahrt werden, bis man das Alter von 100 Jahren erreicht hat. Es ist zwar möglich, bei der Polizei die Zerstörung der Probe und die Löschung der Daten zu beantragen. Dem wird jedoch nur unter „außergewöhnlichen Umständen“ stattgegeben. Zweitens verdeutlicht die Lobbypolitik, die Großbritannien und die USA betreiben, um die Richtlinien der UNESCO zu beeinflussen, dass es derzeit keine international verbindliche Standards gibt, die andere Länder davon abhalten könnten, die DNA unschuldiger Personen zu sammeln und zu speichern. Drittens könnte ein schlechter Ausgang des Marper-Falls – also die Entscheidung der Richter, dass die britische Datenbank vereinbar mit dem europäischen Menschenrechtsschutz sei – zu einer massiven Ausweitung von polizeilichen DNA-Datenbanken in ganz Europa führen.

Was kann man tun?

Schreibe den für dein Land zuständigen Abgeordneten im Europäischen Parlament. Frage sie, ob sie gegen die dauerhafte Speicherung der DNA von unschuldigen Personen Stellung beziehen werden, egal, wie der Marper-Fall ausgeht. Betone die schwerwiegenden Folgen für die Menschenrechte und die Tatsache, dass die massive Ausweitung der britischen DNA-Datenbank nicht dazu beigetragen hat, eine größere Zahl von Straftaten aufzuklären.
Übersetzung des englischen Artikels: Theresia Scheierling

GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
191
vom Dezember 2008
Seite 20 - 23

Helen Wallace ist Geschäftsführerin von GeneWatch UK; die gemeinnützige und regierungsunabhängige Organisation aus Großbritannien setzt sich unter anderem dafür ein, dass genetische Forschungen und Technologien den Interessen der Allgemeinheit dienen.

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