30 Jahre Widerstand und Kritik

Am 14. Mai 1990 jährte sich der erste Freisetzungsversuch Deutschlands zum dreißigsten Mal. Das GeN nimmt dies zum Anlass, um einen Blick auf aktuelle Entwicklungen in der Agro-Gentechnik zu werfen.

Seit über 30 Jahren sorgt die grüne Gentechnik in Deutschland für kontroverse Diskussionen und heftige Proteste. Die Petunie markiert dabei den Beginn einer Reihe von Freisetzungsversuchen mit gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen in Deutschland.

Eine Lupe betrachtet eine Blume aus der Nähe.

Obwohl die neuen Gentechniken derzeit streng reguliert werden, ist eine genaue Mitverfolgung der Debatten weiterhin notwendig. (Bild: Jade87 auf Pixabay)

Die Petunie war die erste gv-Pflanze, die in Deutschland für einen Freisetzungsversuch zugelassen und in einem Freilandexperiment angepflanzt wurde. Experimentiert wurde mit Petunien, die mit einem fremden, aus Mais isolierten Gen, verändert wurden. Die Genehmigung für die Freisetzung der Petunien wurde am 16. Mai 1989 vom Bundesgesundheitsamt erteilt, der Freilandversuch selbst fand ein Jahr später am 14. Mai 1990 am Max-Planck-Institut für Züchtungsforschung in Köln-Vogelsang statt. Doch die Freisetzung der gv-Petunien blieb nicht ohne Gegenstimmen. Kritische Initiativen wie beispielsweise „BürgerInnen beobachten Petunien“ riefen am Tag der Freisetzung zu Protesten auf und verfolgten den Verlauf des Versuchs kritisch mit.

Das Ende der Freisetzungsversuche in Deutschland

Zwischen 1990 und 2012 gab es mehr als 200 Freisetzungsversuche in Deutschland. Seit 2013 gibt es faktisch keine legalen Freisetzungen mehr. Die bestehende Regulierung für Freisetzungsversuche erfordert ein Genehmigungsverfahren, das der Öffentlichkeit eine demokratische Beteiligung ermöglicht. Der Stopp ist u.a. das Ergebnis strikter gesetzlicher Auflagen und ein Erfolg anhaltender Proteste und breiter gesellschaftlicher Ablehnung.
In anderen Ländern der EU finden weiterhin Freisetzungsversuche statt. Laut Register für gentechnisch veränderte Organismen der Europäischen Kommission wurden 2019 in der EU elf Pflanzen zu experimentellen Zwecken freigesetzt, vor allem in Spanien, Schweden und Großbritannien. In diesem Jahr sind aktuell bereits zwei Freisetzungen in Belgien und Schweden erfolgt.

Debatten um Agro-Gentechnik müssen weiterhin kritisch geführt werden

Auch aktuelle Ereignisse in der Agro-Gentechnik geben Anlass zur weiteren Beobachtung, insbesondere hinsichtlich neuer gentechnischer Verfahren wie CRISPR-Cas. Seit 2001 regelt eine verbesserte Freisetzungsrichtlinie (Richtlinie 2001/18/EG) die Nutzung von Agro-Gentechnik in Europa. Verbesserungen bestehen u.a. in der Verankerung des Vorsorgeprinzips und der Einführung einer Pflicht zur Information der Öffentlichkeit. Seit 2015 können EU-Staaten zudem die Ausstiegsklausel (EU-Richtlinie 2015/412) nutzen, um den Anbau von gv-Pflanzen in ihrem Territorium trotz EU-Zulassung zu verbieten.
Diskutiert wird aktuell vor allem die Regulierung neuer gentechnischer Verfahren. Einige Vertreter*innen aus Wissenschaft, Politik und Industrie drängen auf eine Änderung oder Öffnung der europäischen Gentechnik-Richtlinie 2001/18. Sie fordern, mindestens ein Teil der mit neuen gentechnischen Verfahren erzeugten Pflanzen weniger strikt oder nicht als Gentechnik zu regulieren. Dagegen stärkt das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Juli 2018 das Vorsorgeprinzip. Der EuGH stellte fest, dass Pflanzen, die mit neuen Verfahren/Methoden der Mutagenese verändert worden sind, wie herkömmliche gentechnisch veränderte Pflanzen reguliert werden müssen. Mit anderen Worten: auch neue Verfahren wie CRISPR-Cas zählen zur Gentechnik und müssen folglich als solche reguliert werden.

Die aktuelle Regulierung schließt Verfahren, die Mutationen durch Strahlen oder Chemikalien induzieren, aus. Der Grund dafür ist, dass diese schon lange Teil der Zucht sind und über eine „history of safe use“ verfügen1. Befürworter*innen der neuen Gentechniken argumentieren, dass die neuen Verfahren zumindest teilweise mit klassischen Mutationszüchtungen gleichzusetzen seien und deshalb ebenfalls nicht unter die bestehende Regulierung fallen sollten. Dass es grundlegende Unterschiede zwischen Technologien wie CRISPR-Cas und Mutagenese-Verfahren gibt, zeigte dagegen die Molekularbiologin Dr. Katharina Kawall in ihrem Review von 20192. Sie erläutert, dass mit den neuen gentechnischen Verfahren Organismen mit neuen genetischen Kombinationen erzeugt werden können, die in der Natur nicht entstehen würden. Eine Gleichsetzung mit natürlich auftretenden Mutationen bezeichnet Kawall als eine irreführende Vereinfachung.

Der europäische Rat forderte im November 2019 die EU-Kommission auf, eine Studie zum EuGH-Urteil anzufertigen. Die Studie soll die Möglichkeiten einer Änderung der Freisetzungsrichtlinie und resultierende Auswirkungen auf Ökonomie und Ökologie untersuchen und muss bis April 2021 vorliegen. Dies bedarf einer weiteren kritischen Beobachtung, da sie die Gefahr einer Aufweichung der Gentechnik-Regulierung birgt. Auch die im Mai veröffentlichte EU-Strategie für nachhaltige Landwirtschaft, Farm to Fork, lässt vermuten, dass in Brüssel auf Gentechnik gesetzt wird. Die Ergebnisse der Studie werden zwar erst im kommenden Jahr erwartet, dennoch wird in der Farm to Fork-Strategie von neuen innovativen Techniken gesprochen, die für die Steigerung der Nachhaltigkeit eine Rolle spielen sollen. Anstatt mit der Agrarindustrie weiter auf jene Akteure zu setzten, die unsere aktuellen Probleme maßgeblich verursacht haben, sollte die Kommission endlich einen grundlegenden Umbau der europäischen Agrarsysteme vorantreiben3.

Importe gefährden die Gentechnikfreiheit

Eine weitere Gefahr sind die Importe gentechnisch veränderter Pflanzen in die EU. Obwohl hier lediglich der Mais MON810 von Monsanto seit 1998 zum kommerziellen Anbau zugelassen ist, finden Produkte aus gv-Pflanzen weiterhin Eingang in die EU. Derzeit sind rund 64 Importzulassungen erteilt, etwa als Futtermittel, Baumwolle für Kleidung oder als Schnittblumen. Rund 60 gv-Pflanzen stehen auf der Warteliste für eine Zulassung in der EU, darunter verschiedene Sorten Mais, Raps, Baumwolle, Blumen, Sojabohnen und Reis.

Wer profitiert von Agro-Gentechnik?

Bis heute haben Agro-Gentechniken keinen allgemeinen Nutzen für die Landwirtschaft bringen können. Den Nutzen daraus zieht vor allem die Saatgutindustrie, welche die gv-Pflanzen entwickelt und vermarktet. Den Kleinbäuer*innen, die weltweit einen Großteil aller Höfe bewirtschaften und damit den größten Teil aller Lebensmittel produzieren, ist damit jedoch nicht geholfen. Die Agro-Gentechnik stärkt eine kapitalintensive industrielle Landwirtschaft und behindert alternative Ansätze wie die ökologische Pflanzenzüchtung und vielfältige lokal angepasste Anbausysteme. Zudem gefährden die Risiken gentechnischer Verunreinigung und der Verlust biologischer Vielfalt die Existenz dieser Alternativen.

Vor allem aber birgt die Agro-Gentechnik unwägbare Risiken sowie ein Potential, bestehende soziale und ökonomische Ungleichheiten zu verschärfen. Auch globalen Herausforderungen wie dem Klimawandel oder der Sicherung der Ernährungssouveränität kann nicht mit Agro-Gentechnik begegnet werden. Als Bestandteil und Treiber einer industriellen, umwelt- und klimaschädlichen Landwirtschaft verstärkt die Agro-Gentechnik diese Probleme.

Der Jahrestag der Petunien-Freisetzung gibt Anlass für einen Blick auf aktuelle Ereignisse. Diese machen sichtbar, dass die Regulierung der Gentechnik, die Anwendung des Vorsorgeprinzips und die Absicherung gentechnikfreier Landwirtschaft weiterhin verteidigt werden müssen. Das Netzwerk setzt sich für die Beibehaltung einer strikten Regulierung von neuen und sogenannten „klassischen“ gentechnischen Verfahren ein.

 

22. Mai 2020

Pia Voelker ist war bis August 2022 Redakteurin des GID und Mitarbeiterin im GeN.

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