Menschenrechte statt Konzernrechte!

Das Rechtsgutachten des Monsanto-Tribunals

Die Geschäftspraktiken des Saatgut- und Pestizidkonzerns Monsanto verletzen die Menschenrechte auf Nahrung, Gesundheit und eine gesunde Umwelt. Das ist das eine Ergebnis des Internationalen Monsanto-Tribunals. Zudem fordern die beteiligten JuristInnen Veränderungen im internationalen Recht.

Sechs Monate hatten sich die „RichterInnen“ des Internationalen Monsanto-Tribunals Zeit gelassen, um ihre Ergebnisse zu verkünden. Am 18. April war es dann soweit: Pünktlich um 15 Uhr betraten die fünf JuristInnen das Podium. Ebenso wie bei den Anhörungen im Oktober vergangenen Jahres war es im International Institute of Social Studies in Den Haag aufgebaut worden. Die Veranstaltung war öffentlich und wurde live im Internet übertragen.1

Das Monsanto-Tribunal ist ein zivilgesellschaftlich initiiertes „außerordentliches Meinungsgericht“ - mit diesen Worten nahm Françoise Tulkens, ehemalige Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der erwartbaren Kritik an der Veranstaltung als „Scheinprozess“ gleich zu Beginn den Wind aus den Segeln. Sie verortete das Tribunal historisch in der Tradition der seit den 1960er Jahren durchgeführten Russell Tribunale oder dem Permanenten Völkertribunal, das seit 1979 Verletzungen der Menschenrechte an unterschiedlichen Orten der Welt untersucht. Vor einigen Jahren beispielsweise fand es in Mexiko statt, wo Ernährungssouveränität ein Thema war und ein Verbot von gentechnisch verändertem Mais gefordert wurde.2

Monsanto und die Menschenrechte

Auch beim Monsanto-Tribunal ging es um Menschenrechtsverletzungen. Die fünf JuristInnen aus Belgien, Kanada, Senegal, Argentinien und Mexiko sollten prüfen, ob Monsanto die Menschenrechte auf Nahrung, Gesundheit und eine gesunde Umwelt verletzt hat.

Dafür wurden im Oktober letzten Jahres knapp dreißig Bauern und Bäuerinnen, ImkerInnen, WissenschaftlerInnen, Pestizid-Opfer und AnwältInnen nach Den Haag eingeladen, wo sie von ihren Erfahrungen mit dem Agrarkonzern und dem von ihm propagierten Chemie-intensiven Landwirtschaftsmodell berichteten. Einige reichten zusätzliche Dokumente wie Forschungsergebnisse oder Gerichtsurteile ein. Eigene Recherchen führten die JuristInnen nicht durch, auch eine Anhörung der Gegenseite fand nicht statt: Monsanto hatte die Teilnahme am Tribunal abgelehnt.

Das nun vorgestellte Gutachten sieht alle drei Menschenrechte durch Monsanto beeinträchtigt. Besonders negativ werten die AutorInnen den Anbau herbizidtoleranter gentechnisch veränderter (gv) Pflanzen: Diese wirkten sich nachteilig auf Biodiversität und Bodenfruchtbarkeit aus, reduzierten die Auswahl des auf dem Markt erhältlichen Saatguts und setzten LandwirtInnen unter Druck, die bewusst gentechnikfrei produzieren wollen. Der aktuellen Kontroverse um den Herbizid-Wirkstoff Glyphosat, der in Kombination mit den dazu passenden gv-Pflanzen in großen Mengen ausgebracht wird, widmen die JuristInnen ein ganzes Kapitel des Gutachtens. Sie schlussfolgern, dass es zahlreiche Hinweise auf gesundheitliche Schäden durch glyphosathaltige Unkrautvernichtungsmittel gebe.

Bei der Untersuchung des Menschenrechts auf Nahrung wird deutlich: Es geht nicht nur um die Verfügbarkeit von Kalorien. Auch wenn Menschen in ländlichen Gegenden - beispielsweise durch Landgrabbing oder durch das großflächige Versprühen von Pestiziden aus der Luft - die Möglichkeit genommen wird, Lebensmittel selbst anzubauen, ist deren Recht auf Nahrung verletzt. Die AutorInnen sehen genügend Hinweise, um zu resümieren: „Das aktuell dominante agro-industrielle Landwirtschaftsmodell ist hochgradig problematisch.“

Behinderung der Forschung

Das Rechtsgutachten äußert zudem erhebliche Zweifel an der Unabhängigkeit vieler Risikostudien und adressiert damit die vierte Frage, die ihnen vom Organisationsteam des Monsanto-Tribunals gestellt worden war: Hat Monsanto die für die wissenschaftliche Forschung unerlässliche Freiheit sowie das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt? Um diese Frage zu beantworten, griffen die JuristInnen auf die Aussagen Industrie-unabhängiger WissenschaftlerInnen wie dem französischen Molekularbiologien Gilles-Eric Séralini oder dem Toxikologen Peter Clausing 3 sowie auf ehemalige MitarbeiterInnnen von Regulierungsbehörden wie dem paraguayischen Agronomen Miguel Lovera 4 zurück, und bescheinigen Monsanto auch hier ein schädliches Geschäftsgebaren: Der Konzern versuche wissenschaftliche Studien, die nicht seinen Geschäftsinteressen entsprechen, systematisch zu diskreditieren. Er betreibe Lobbyarbeit, um trotz Hinweisen auf negative Auswirkungen Zulassungen für seine Produkte zu erreichen und versuche, kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen. Mit diesen Maßnahmen verhindere er eine offene und informierte öffentliche Debatte über Risiken und Nutzen seiner Produkte.

Das Rechtsgutachten liest sich somit in weiten Strecken wie eine Bestätigung dessen, was kritische Stimmen schon lange verlauten lassen: Die Profite von Monsanto und Co. gehen zu Lasten der Umwelt sowie der Bevölkerung. Nur in einem Punkt können die JuristInnen die Vorwürfe nicht bestätigen: Die vorliegenden Beweise sowie das geltende Völkerrecht reichen ihnen zufolge nicht aus, um dem Konzern eine Beihilfe an Kriegsverbrechen im Rahmen des Vietnamkriegs vorzuwerfen. Monsanto war einer der Produzenten des dioxinhaltigen Entlaubungsmittel Agent Orange. Es wurde damals großflächig versprüht, mit gravierenden Gesundheitsschäden für die Zivilbevölkerung. Auf Nichtwissen könne sich der Konzern jedoch nicht berufen. Vieles deute darauf hin, dass Monsanto über Verwendungszwecke sowie die zu erwartenden Auswirkungen informiert war. Dass auch die großflächige Umweltzerstörung in Vietnam ohne rechtliche Folgen blieb, liege nicht zuletzt an Lücken im geltenden Recht.

Juristischer Reformbedarf

Auf diese Lücken im Recht hinzuweisen ist das eigentliche Herzensanliegen der fünf JuristInnen – diesen Eindruck konnte man schon während den Anhörungen im Oktober gewinnen. Auch während der Ergebnispräsentation im April wiesen sie darauf hin, dass ihr Gutachten die Tätigkeiten Monsantos nicht nur in die geltende Rechtslage einordnen, sondern darüber hinaus Anstöße für die Weiterentwicklung des nationalen und internationalen Rechts geben soll.

Der eine Anstoß betrifft die Strafbarkeit großflächiger Umweltzerstörung, die die JuristInnen für unzureichend halten. Um diesen Missstand zu beheben, fordern sie die Verankerung des Straftatbestands „Ökozid“ im Römischen Statut, das die Grundlage für den Internationalen Strafgerichtshof bildet. Ökozid sei zu verstehen als eine „schwerwiegende Verletzung oder Zerstörung der Umwelt [...], die geeignet ist, globale Gemeingüter oder Ökosysteme, von denen bestimmte Gruppen von Menschen abhängen, in schwerwiegender und dauerhafter Weise zu beeinträchtigen“.5 „Die Zeit ist reif", so das Gutachten, „um ein neues rechtliches Konzept des Ökozids zu entwerfen und das Römische Statut entsprechend zu erweitern“.

Auch in anderer Hinsicht sehen die JuristInnen dringenden Handlungsbedarf, das internationale Recht weiter zu entwickeln: Menschenrechte auf der einen und die Rechenschaftspflichten multinationaler Unternehmen auf der anderen Seite stünden sich derzeit äußerst asymmetrisch gegenüber. Während das internationale Handels- und Investitionsrecht großen Konzernen immer weitreichendere Rechte verleihe, müssten sich diese für Menschenrechtsverletzungen oder Schäden an der Umwelt kaum verantworten und ihre Opfer nur in seltenen Fällen entschädigen. Dieser „fundamentalen institutionellen Schieflage“ müsse dringend entgegen gesteuert werden: Multinationale Unternehmen sollten als Rechtssubjekte anerkannt und für Menschenrechtsverletzungen sowohl straf- als auch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Dieser Schlussfolgerung ist wenig hinzuzufügen.

GID Meta
Erschienen in
GID-Ausgabe
241
vom Mai 2017
Seite 37 - 38

Anne Bundschuh arbeitet beim Forum Umwelt und Entwicklung und koordiniert dort das Netzwerk Gerechter Welthandel. Von 2012 bis 2017 war sie Mitarbeiterin des GeN.

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