Trotz Protesten: G-BA eröffnet Methodenbewertungsverfahren für NIPT

(Berlin, 18. August 2016) Das GeN kritisiert vehement den heutigen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), ein Methodenbewertungsverfahren für so genannte nicht-invasive pränataldiagnostische Tests (NIPT) einzuleiten. Damit wird deren Einführung in die Regelversorgung von Schwangeren wahrscheinlich. Das Gen-ethische Netzwerk wird sich diesem Vorhaben auch weiterhin mit allen Kräften entgegenstellen. Es kann und darf nicht sein, dass die mit einer selektiven Praxis verbundenen NIPT Routine in der Schwangerenversorgung werden!

 

„Immerhin ist unsere Kritik im G-BA angekommen“, so Uta Wagenmann vom Gen-ethischen Netzwerk. Das GeN hatte vergangene Woche in einem Offenen Brief an den G-BA gegen die geplante Einleitung eines Methodenbewertungsverfahren protestiert, weil hier lediglich der diagnostische Nutzen, die medizinische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit der neuen Methode im Vergleich zu etablierten Kassen­leistun­gen bewertet werden. Damit wird der selektive Charakter der heutigen pränataldiagnostischen Praxis nicht in Frage gestellt, sondern im Gegenteil zur Grundlage der Bewertung. Diese Problematik fand auf der heutigen Sitzung zwar Erwähnung, für ihre Lösung wurde aber an den Gesetzgeber verwiesen.

„Wir begrüßen es, dass in der heutigen Beratung im G-BA Bewusstsein für die gesellschaftliche Bedeutung der Kassenfinanzierung von NIPT demonstriert und die Unzulänglichkeit des Methodenbewertungsverfahrens thematisiert wurde“, so Wagenmann. „Umso befremdlicher ist es, dass im Anschluss die Einleitung des Verfahrens einstimmig beschlossen wurde.“ Zwar sei in der Sitzung ausdrücklich und mehrfach der Wunsch nach einer breiten gesellschaftlichen Debatte um NIPT geäußert worden. „Wozu soll eine solche Debatte aber geführt werden, wenn losgelöst davon im G-BA über den diagnostischen und medizinischen Nutzen von NIPT und deren Kassenfinanzierung befunden wird? Damit wir uns alle besser fühlen?“  

Das GeN bleibt dabei:  NIPT gehören nicht in die Regelversorgung von Schwangeren! Beim Fötus gezielt nach dem Vorliegen einer Trisomie 13, 18 oder 21  zu suchen, stellt diese als besonders vermeidenswert heraus; die Versorgung der Schwangeren oder des werdenden Kindes wird dadurch nicht verbessert. Die pränatale Fahndung nach Abweichungen wertet Menschen mit Behinderungen systematisch symbolisch ab und ist deshalb eine schädliche Praxis im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. „Statt vorgeburtliche Untersuchungen auszuweiten“, resümiert Wagenmann, „gehört vielmehr das ganze System der pränatalen Diagnostik auf den Prüfstand.“

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Uta Wagenmann: 01525 3166698

 

 

 

 

 

 

18. August 2016